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Husarenritt: Die REITs kommen!

Presseberichten zufolge haben sich die Gesetzeslyriker ("zuständigen Experten") der großen Koalition auf einen Gesetzentwurf zur Einführung von Real Estate Investment Trusts (REIT) geeinigt. Der am Freitag im Bundestag zu verabschiedende Entwurf ist zustimmungsbedürftig, wurde aber in Kooperation mit den Ländern entwickelt, so daß deren Zustimmung im Bundesrat als sicher gilt. Was aber ist ein REIT?

Nach den Vorgaben des Entwurfes muß ein REIT eine börsennotierte (und also nach IFRS offenlegungspflichtige) Aktiengesellschaft sein, die mindestens 75% ihres Ertrages aus Immobilien erzielt - und mindestens 90% des Gewinnes an die Anleger ausschüttet. Sind diese Bedingungen erfüllt, und das ist der Husarenritt an der ganzen Sache, ist der Real Estate Investment Trust (REIT) selbst steuerfrei. Er unterliegt nicht mehr der Ertragsbesteuerung. Nur beim Ausschüttungsempfänger fällt die Steuerlast an - zu den Bedingungen auf Anteilseignerseite.

Bis 2000 wurde die Körperschaftsteuer auf Anteilseignerseite nach dem damaligen Anrechnungsverfahren abgerechnet, ab 2001 geht das nach dem Halbeinkünfteverfahren vor sich. Nach dieser Methode kommt es zu einer Definitivbelastung. Die kann jetzt vermieden werden - von Anteilseignern der REITs.

Während in anderen Ländern insbesondere ausländische Investoren oft ohnehin eine Steuerbefreiung ("Tax Holiday") genießen, langt Deutschland bisher bei allen Unternehmen gnadenlos zu. Auch die längst im Raum stehende Diskussion um die Abschaffung der Unternehmensbesteuerung zum Beispiel zur Schaffung von Arbeitsplätzen und wirtschaftlichem Fortschritt wurde bisher nie weitergeführt. Nun aber wird eine ganze Branche gefördert.

Das ist nicht eigentlich neu: wir erinnern uns, daß ab 1991 durch das damalige Fördergebietsgesetz in den Neuen Bundesländern bis zu 50% einer Investition sogleich als Sonderabschreibung geltend gemacht werden konnte. Die faktisch steuerbefreiten Investoren erstrahlten, und mit ihnen die einstmals grauen DDR-Städte. Leider lief das Gesetz 1998 aus.

Jetzt steht möglicherweise etwas ganz Ähnliches bevor - und eine Renaissance des Sale-and-Lease-Back-Geschäftes, denn wer bisher eine Immobilie besitzt, kann indirekt von der Steuerfreiheit der REITs profitieren, indem er sie an den REIT verkauft und sogleich zurückmietet. Wohnungsmieter brauchen sich aber keine Sorgen zu machen: nach jetzigem Sachstand sind Wohnimmobilien ausgeklammert.

Wir bleiben am Ball und werden uns an dieser Stelle weiter berichten.

Links zum Thema: Plädoyer für die Abschaffung der Unternehmensbesteuerung (interner Link)

Hinweise auf relevante Inhalte der BWL CD: [Lexikon]: "Anrechnungsverfahren", "Halbeinkünfteverfahren", "IAS", "IFRS", "Kapitalertragsteuer", "Körperschaftsteuer". [Manuskripte]: "IAS.pdf", "Steuerrecht.pdf".
Diese Hinweise beziehen sich auf die zum Zeitpunkt des Erscheinens dieses Artikels aktuelle Version der BWL CD. Nicht alle Inhalte und nicht alle Stichworte sind in älteren Fassungen enthalten. Den tagesaktuellen Stand ersehen Sie aus dem Inhaltsverzeichnis oder dem thematischen Verzeichnis.

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