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Gleichbehandlungsgesetz: am deutschen Wesen...

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), über das wir kurz vor seinem Inkrafttreten berichteten, enthält eine ganze Zahl böser Fallen. Die werden erst jetzt den Unternehmen nach und nach bewußt, denn was bisher tägliche Übung war kann jetzt auf einmal zu teuren Unterlassungsklagen führen. Stellenanzeigen und überhaupt das ganze Personalwesen sind ein besonders beliebtes Feld der Gleichbehandler. Schauen wir mal nach, wo hier die Fallstricke verborgen sind:

"Wir sind ein führendes Unternehmen im Bereich des Hochbaus" heißt es in einer Stellenanzeige, und weiter: "für die Erschließung neuer Märkte suchen wir Vorarbeiter und Bauhelfer" in der Altersgruppe bis 30 Jahre. "Ihre Aufgaben", so die Stellenanzeige weiter, "umfassen verschiedene Arbeiten im Bereich des Rohbaus einschließlich Tätigkeiten auf Gerüsten". Mehrjährige Berufserfahrung im Bauhauptgewerbe und fließende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift werden gefordert. "Sollten Sie zudem belastbar, kontaktfreudig und teamfähig sein", so schließt der Text des Inserats, "so freuen wir uns auf Ihre Bewerbung".

Darunter folgt eine Beschreibung des Unternehmens und seiner Leistungen, die recht ausführlich ausfällt, denn Stelleninserate sind viel billiger als Werbeanzeigen. "Wir bieten eine verantwortungsvolle Position mit Entwicklungspotential und angemessener leistungsbezogener Vergütung" wirbt das Unternehmen. Zudem, so die Selbstvorstellung weiter, "erwartet Sie ein angenehmes Betriebsklima in einem jungen und dynamischen Team. Bitte senden Sie Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen mit Foto und Lebenslauf an..." und es folgt die Anschrift des führenden Hochbauunternehmens. So weit, so gut.

Hier aber schlägt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz mit voller Härte zu, denn es gilt ausdrücklich für Arbeitnehmer (§6 Abs. 1 Nr. 1 AGG). Folgende Punkte könnten zu Klagen gegen das Hochbauunternehmen führen:

  1. "Vorarbeiter" und "Bauhelfer": hier liegt eine unmittelbare Diskriminierung wegen des Geschlechts vor. Der Text ist nicht "gegendert", enthält also nicht "Vorarbeiterinnen" und "Bauhelferinnen";
  2. "Belastbar": der Begriff kann als mittelbare Diskriminierung wegen Alters oder Behinderung ausgelegt werden;
  3. "Altersgruppe bis 30 Jahre": eine unmittelbare Diskriminierung wegen des Alters;
  4. "Berufserfahrung": ebenfalls möglicherweise eine mittelbare Diskriminierung wegen des Alters;
  5. "Fließende Deutschkenntnisse": ist es schon erstaunlich, daß dies in Stellenanzeigen stehen muß, so ist dies doch eine mittelbare Diskriminierung wegen ethnischer Herkunft;
  6. "...in Wort und Schrift": auch dies könnte eine mittelbare Diskriminierung wegen Behinderung sein;
  7. "Junges und dynamisches Team": auch hier wieder möglicherweise eine Diskriminierung wegen Alters oder Behinderung;
  8. "Foto und Lebenslauf": diese Anforderung kann als Indiz für eine beabsichtigte unzulässige Benachteiligung ausgelegt werden, da aus diesen Unterlagen meist persönliche Merkmale wie Alter, ethnische Herkunft oder Geschlecht ersichtlich sind.

Wir wollten, so die erklärte Absicht der Bundesregierung, neue Arbeitsplätze schaffen. Das wird durch das AGG auch erreicht, aber nicht auf Baustellen oder in Werkshallen, sondern bei Rechtsanwälten und Gerichten. Jetzt da wir political correctness per Gesetz einführen, bauen wir indes nur weitere bürokratische Hürden auf und machen das Recht zunehmend unvorhersagbarer. Wir schaffen damit nicht Rechtssicherheit, sondern zusätzliche Risiken. Wir beschäftigen uns immer mehr mit uns selbst, aber das löst keine Probleme, sondern schafft nur neue.

"In this present crisis" sagte Ronald Reagan einst, "Government is not the solution to our problem. Government itself is the problem". Wir recht er hat. Nur in Berlin, wo man mit dem AGG die Vorgaben der Europäischen Union in einer Art von vorauseilendem Gehorsam sogar noch übertroffen hat, hat man dies noch nicht eingesehen.

Am Deutschen Wesen soll wieder mal die Welt genesen. Wir wollen die groben Probleme, die der Ökologismus mit seinem Arbeitsplatzexportprämien schafft, nicht wirklich lösen, denn eine funktionierende Wirtschaft bedeutetg ökonomische und politische Freiheit für die Menschen. Das aber muß mit aller Kraft verhindert werden. So kriegt das System der Unfreiheit wenigstens noch einen schönen, egalitären Anstrich, und zwar, wie immer, auf Kosten der Unternehmer, die nämlich Ziele der hier angelegten Rechtsstreitigkeiten wären. So aber wird weder die Welt genesen noch die deutsche Wirtschaft. Wir müssen nicht Texte "gendern", also "-innen" hinter jeden und alles schreiben (oder gleich ganz auf die weibliche Form umstellen), sondern wir brauchen einen fundamentalen Wechsel. Das aber soll möglichst nichtmal gedacht werden. Einstweilen also beschäftigen wir uns ein wenig mit uns selbst.

Links zum Thema: Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz: vor dem Ende der Vertragsfreiheit? | Political Correctness: Wie mit »korrigierter Sprache« Herrschaft ausgeübt wird | Hal R. Varian, »Intermediate Microeconomics«: Wie ein Verlag einen Autor kastriert (und das Studium erschwert) | »Zu Risiken und Nebenwirkungen...«: Mit Political Correctness aus der Krise | Zur Theorie der "Schweigespirale": über das Entstehen totalitärer Strukturen | Skript zum BGB (interne Links) Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz im Bundersgesetzblatt (externer Link)

Hinweise auf relevante Inhalte der BWL CD: [Lexikon]: "Gleichbehandlung". [Manuskripte]: "BGB Skript.pdf".
Diese Hinweise beziehen sich auf die zum Zeitpunkt des Erscheinens dieses Artikels aktuelle Version der BWL CD. Nicht alle Inhalte und nicht alle Stichworte sind in älteren Fassungen enthalten. Den tagesaktuellen Stand ersehen Sie aus dem Inhaltsverzeichnis oder dem thematischen Verzeichnis.

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