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Festpreise für Rechtsanwälte teilweise abgeschafft

Ob Deutschland jemals wieder eine Marktwirtschaft wird, ist ungewiß. Im Bereich der Rechtsberatung tun wir aber jedenfalls am 1. Juli einen kleinen Schritt in diese Richtung. Zaghaft, aber immerhin: die Festpreise der Rechtsanwälte für außergerichtliche Rechtshandlungen werden abgeschafft.

Das bedeutet, daß die Mandanten die Entgelte für Leistungen wie Beratungen oder Gutachten jetzt frei vereinbaren dürfen und nicht mehr an eine Gebührenordnung gebunden sind - ganz so, wie es sich bei Unternehmensberatern und anderen freien Berufen schon lange bewährt hat. Nur wenn der Anwalt seinen Mandanten vor einem Gericht vertritt, gibt es noch Festpreise. Ansonsten gelten nur noch die Regelungen des bürgerlichen Rechts.

Das bedeutet natürlich auch, daß die Gebühren nunmehr vorher vereinbart werden müssen. Wird dies aus Unkenntnis unterlassen, ist dennoch eine Vergütung "stillschweigend vereinbart", weil die anwaltliche Leistung den Umständen entsprechend nur gegen Entgelt erwartet werden kann (§612 Abs. 1 BGB). In einem solchen Fall wäre dann eine "übliche Vergütung" vereinbart (§612 Abs. 2 BGB), was zunächst wohl noch die bisherigen Festpreise meinen dürfte - bis sich ein freier Markt entwickelt hat.

Aber auch für die Rechtsanwälte hat die Deregulierung Vorteile: diese können jetzt nämlich auch über Preise Wettbewerb betreiben. Es ist also zu erwarten, daß die Anwälte sich, wie etwa nach US-Vorbild, bald nach Preisen und Leistungen und "teure" und in "günstige" Rechtsvertreter differenzieren - je nach Marktsegment. Auf der anderen Seite wird es sicher auch Anwälte geben, die ihre Mandanten bei den Gebühren "hinters Licht führen", denn schwarze Schafe gibt es überall. Ob das aber lange so sein wird, dürfte jetzt der Markt entscheiden. So muß es sein.

Eine ähnliche Deregulierung wäre auch in anderen Bereichen zu wünschen: bei den Ärzten, beispielsweise. Deren Festpreise abzuschaffen könnte nämlich ebenfalls zu einem Wettbewerb führen, der bekanntlich das Geschäft belebt und die Kosten senkt. Was man im Zuge der Gesundheitsreform ja angeblich wünscht, aber wohl doch nicht wirklich herbeibringt. Es gibt also, so lernen wir, auf dem Weg zurück zur Marktwirtschaft noch viel zu tun. Wir sollten es aber, so hat man in Berlin noch nicht gelernt es endlich anpacken anstatt es nur abzuwarten.

Link zum Thema: Gesundheit, Steuern, Abzocke: wie weit reicht Michels Geduld? (interner Link)

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