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Kennen Sie Ihr Recht auf Arbeit?

Am 10. Dezember 1948 wurden von den Vereinten Nationen die Menschenrechte verabschiedet, und heute weiß keiner mehr, wo sie sich aufhalten. Das ist auch in Deutschland so, wo derzeit bekanntlich aufgrund der massivsten Wirtschafts- und Sozialkrise seit dem Zweiten Weltkrieg die Rechte des Einzelnen immerweiter reduziert werden. Kennen Sie also Ihre Rechte?

"Jedermann", so heißt es in Art. 23 Abs. 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, hat das Recht auf Arbeit, freie Berufswahl, auf angemessene und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz gegen Arbeitslosigkeit". Und etwas weiter, in Absatz 3 desselben Artikels heißt es, daß jedermann, der arbeitet, das Recht auf "günstige Entlohnung" habe, die "ihm und seiner Familie eine der menschlichen Würde entsprechende Existenz sichert".

Dies wurde nur unvollkommen in Art. 12 GG übernommen, denn dort heißt es, "alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen". Nur "die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden", nicht also die grundfsätzliche Berufstätigkeit. In Abs. 2 des Art. 12 GG ist dann die Zwangsarbeit verboten.

Hinsichtlich beider Regelungen bestehen Zweifel, ob Sie so umgesetzt wurden, wie es die Vereinten Nationen bzw. die Väter des Grundgesetzes gewollt haben. So ist bekannt, daß Deutschland im Wege des Emissionshandels Prämien für den Export von Arbeitsplätzen zahlt. Die Hartz-IV-Gesetzgebung hat bekanntlich Ein-Euro-Jobs eingeführt, und meines Wissens hat noch kein Gericht geprüft, inwieweit sich das mit Art. 23 der Erklärung der Menschenrechte verträgt. Daß seit Anfang 2005 für einen Arbeitslosen jeder Job annehmbar ist, kann indirekt einer Förderung der Prostitution gleichkommen. Das ist möglicherweise nicht, was die Vereinten Nationen damals unter "menschlicher Würde" verstanden haben, und es ist schon gar nicht "freie Berufswahl".

Und daß nach wie vor von freier Berufswahl in den Branchen keine Rede sein kann, die faktisch in die Planwirtschaft einbezogen sind, wie im Gesundheitswesen oder im Verkehr, muß nicht extra betont werden. Wer das nicht glaubt, der versuche Taxifahrer zu werden, oder Arzt, oder Apotheker, oder auch Schornsteinfeger: diese Berufe (und viele weitere) sind nämlich absolut kontingentiert, d.h., ist eine Höchstzahl der sie Ausübenden erreicht, wird niemand mehr zugelassen. Nichtmal mehr ein Deutscher i.A.d. Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG.

Nimmt man das Thema Menschenrechte ernst, dann müßte der Staat anstatt Zwangsarbeit und einen Defacto-Bundesarbeitsdienst einzuführen, viel mehr für die Wiederherstellung des Arbeitsmarktes tun. Bürokratische Hemmnisse, teure Öko-Experimente und Energierationierungen sind aber nicht die Mittel, den Menschenrechten wieder zur Geltung zu verhelfen.

Links zum Thema: Allgemeine Erklärung der Menschenrechte | Exportprämie für Arbeitsplätze beschlossen | Hartz IV: Übersicht über die wichtigsten Details | Hartz IV und die Förderung der Prostitution | Hartz IV: Endlich ein Dammbruch bei überfälligen Reformen oder der Anfang vom Ende? | Hartz IV: Drastische Mehrkosten im Vorfeld | Wie Hartz IV die Lebensversicherer subventioniert | Hartz IV auf dem Standesamt: Seltsame Auswirkungen der Sozialreformen | KarstadtQuelle und Opel: Jetzt kriegen wir die Quittung | Über die Nachhaltigkeit in der Arbeitslosigkeit | 8,6 Millionen Arbeitslose - schon vor Beginn der Energierationierung (interne Links)

Hinweise auf relevante Inhalte der BWL CD: [Lexikon]: "Arbeitnehmer", "Arbeitsverhältnis", "Emissionshandel", "Gewerbe", "Hartz-Konzept", "Hartz-Konzept, Umsetzung des", "Krise", "Vertrag". [Manuskripte]: "Arbeitnehmer.pdf", "Hartz-Konzept.pdf", "VWL Skript.pdf".
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