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Zwischenruf: Hitlers Volkszählung vom 16.06.1933

Weniges sagt über die politische Verfassung eines Volkes so viel aus wie der zustand seines Steuerrechts. Es mag daher ein Zufall sein, daß mich gerade am Tag des großen Job-Gipfels in Berlin ein Grundsteuermeßbescheid für unser neues Einfamilienhaus erreicht, aber ein Glücksfall ist es allemal, läßt der Text dieses Verwaltungsaktes doch tiefer blicken als es manchem Beteiligten lieb sein kann.

Wir werden jetzt hier nicht in den Chor derer einstimmen, die Steuersenkungen fordern. Nein, es geht um die kleinen Details, die nämlich perfekte Symptome sind. Symptome für den Stillstand und die Erstarrung im deutschen Steuerrecht, seit bald einem Menschenalter.

"Die Einordnung des Grundstückes", so heißt es nämlich im amtlichen Text des fraglichen Steuerbescheides, erfolge "nach dem Stand der allgemeinen Volkszählung vom 16. Juni 1933". Was Abgründe erahnen läßt, denn seit 1933 hat sich offenbar bei der deutschen Bevölkerung nichts mehr verändert. Und die Festsetzung der Steuermeßzahl i.H.v. 8 von Tausend erfolge gemäß §29 der Grundsteuerdurchführungsverordnung von 1937.

Das ist nun wirklich ein Hammer: über siebzig Jahre alte Bevölkerungsdaten, die durch Krieg, Zusammenbruch und Diktatur schon seit wenigstens 60 Jahren Geschichte sind, werden noch heute zur Grundsteuerveranlagung herangezogen. Das mag man ganz gut finden, denn würde man hergehen und das endlich mal aktualisieren, käme gewiß eine saftige Steuererhöhung voraus, doch darum geht es hier nicht: die reine Tatsache, daß man sich auf so antike Daten beruft, läßt einen Blick auf die erschreckende Versteinerung der deutschen Steuerverwaltung zu. Das ist nicht, was man von einem reformfreudigen und fortschrittlichen Land erwarten kann.

Ach ja, der Einheitswert unseres in 2004 für knapp 250.000 Euro erbauten Einfamilienhauses beträgt nach anliegendem Feststellungsbescheid 13.100 DM. Ja, D-Mark, in Preisen von 1924. So sieht ein modernes Steuerrecht aus!

Links zum Thema: In Deutschland: Steuersenkungen per Grundgesetz verboten | Arthur B. Laffer und die Kleptokratie (interne Links)

Hinweise auf relevante Inhalte der BWL CD: [Lexikon]: "Grunderwerbsteuer", "Grundsteuer". [Manuskripte]: "Steuerrecht.pdf".
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