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Volksverhetzung: Auf dem Weg in ein Gesinnungsstrafrecht?

Rot-Grün hat sich offensichtlich auf eine Ausweitung des §130 StGB (Volksverhetzung) verständigt. Ziel der Regelung ist es, Nazi-Aufmärsche besser bekämpfen zu können; allerdings sind wir dabei auch in Gefahr, ein Gesinnungsstrafrecht zu entwickeln. Schon jetzt verrät die bisherige Rechtspraxis mehr als es Manchem lieb ist.

Künftig soll offensichtlich jeder, der die unter der Nazi-Herrschaft begangenen Menschenrechtsverletzungen billigt oder verherrlicht, als Volksverhetzer bestraft werden (der genaue Text der Neuregelung liegt dem BWL-Boten noch nicht vor). Schon bisher wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft, wer in einer Weise, die den öffentlichen Frieden stört - zum Beispiel in einer Demonstration! - zum Haß gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt, zur Willkürmaßnahmen auffordert oder die Menschenwürde anderer durch Beschimpfungen oder Verächtlichmachung angreift, und bis zu drei Jahre Gefängnis stehen auf die Verbreitung entsprechender Schriften. Weshalb die "Billigung" oder "Verherrlichung" der Menschenrechtsverletzungen des Nazi-Regimes als eigenständiger Tatbestand hinzukommen soll, verschließt sich dem BWL-Boten indes, denn der vorhandene §130 StGB reicht vollkommen, wenn man ihn konsequent anwendet.

Problematisch ist die Anwendung dieser Regelung schon jetzt, denn die Rechtsprechung neigt dazu, sie sehr einseitig auszulegen. So wird mit Gewißheit bestraft, wer in der Öffentlichkeit einen Hitler-Gruß zeigt, aber nicht, wer das damals mit Umweltschutzgründen motivierte Verbot des Pflanzenschutzmittels DDT "verherrlicht". Diese segensreiche Substanz hatte nämlich bis zu ihrem Verbot Ende der 60er bzw. Anfang der 70er Jahre des 20. Jahrhunderts die Malariamücke fast völlig ausgerottet. Seither breiten sich von Insekten übertragene Krankheiten wie Malaria und Dengue-Fieber wieder weltweit aus, und das hat inzwischen mehr Menschen Tod gebracht als die Kampf- und Mordhandlungen des Hitler-Regimes. Dennoch darf man diese Art von "Umweltschutz" auch weiterhin straflos verherrlichen, denn hierbei handelt es sich nicht um punktuelle Gewalt, wie einst in den Todeslagern, sondern um strukturelle (aber nicht minder menschenverachtende) Gewalt. Eine Art von Öko-Faschismus ist es zweifellos dennoch.

Wir können also schließen, daß die Verschärfung des Straftatbestandes der Volksverhetzung tieferliegende Ursachen hat. Hier fällt zunächst der Zeitpunkt auf, denn Nazi-Aufmärsche gibt es schon immer, nicht erst, seit die vom Volk gewählte NPD im Landtag in Dresden so viele Sitze hat wie die SPD: man will erklärtermaßen Nazi-Demonstrationen zum 60. Jahrestag des Kriegsendes verbieten, und in diesem Zusammenhang bekanntlich auch das Demonstrationsrecht verschärfen. Das Brandenburger Tor aber auch "Stätten nationalen Gedenkens" sollen so geschützt werden.

Offensichtlich hat das Regime Angst vor den Nazis, noch heute, 60 Jahre nach Hitler. Man scheut die inhaltliche Auseinandersetzung, vielleicht deshalb, weil man keine Argumente hat - oder, weil man die Nazis zur Stabilisierung der eigenen Herrschaft braucht. Das könnte auch erklären, weshalb Hitlers Buch "Mein Kampf" in Deutschland nach wie vor verboten ist und der Staat als Urheberrechtsnachfolger Hitlers jede Neuauflage verhindert: dabei bin ich über diesem rassistischen und zudem schlecht geschriebenen Schwachsinn fast eingeschlafen, hätte ich mich nicht von Zeit zu Zeit übergeben müssen. Eine Lektüre würde möglicherweise gut als Abschreckungsmittel taugen. Nur das wagt man offenbar nicht.

Rot-Grün hat Hitler also bitter nötig, denn ohne Adolf keine Regierung, so einfach ist, das, auch 60 Jahre danach. Man muß monströse, teure und überflüssige Riesen-Gedenkstätten wie das "Holocaust-Mahnmal" errichten und Milliardenbeträge an die ehemaligen Zwangsarbeiter zahlen, wodurch man deren Ansehen selbst beschmutzt, denn wenn es jetzt noch so viele von ihnen gibt, so die populäre Logik, kann es damals doch nicht so schlimm gewesen sein, oder?

Unsere Regierung, die ich oben sehr bewußt als Regime bezeichnet habe, ist so verlogen wie jedes andere Regime, gleich welcher Farbe oder Gesinnung. Ihre Vertreter, wie Schily, Fischer und Trittin, unterstützten einst nicht den braunen, sondern den Roten Terror der sogenannten "RAF". Was macht das den Unterschied? Was wir wirklich bräuchten, wäre nicht eine Neufassung des §130 StGB, sondern einen wirklichen "Aufstand der Anständigen", all jener zum Beispiel, die sich angesichts der tiefen Wirtschafts- und Sozialkrise endlich nicht mehr aus unserer schlimmen Vergangenheit, sondern aus unseren Stärken und Potentialen heraus definieren und am Markt plazieren wollen. Dann müßten sich einige Leute in Berlin und in den Landeshauptstädten aber sehr warm anziehen, denn das könnte alle Parteien die Existenz kosten, ob rot, braun oder grün. Sich hinter den Klötzen eines häßlichen Denkmals zu verstecken, gilt dann nämlich nicht mehr als ehrsame Regierungsarbeit.

Links zum Thema: Politische Theorie: Gibt es einen »Neuen Faschismus«? (interne Links)


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