Im Gedenken an Harry Zingel (✟ 12. August 2009) ..... Alle Dokumente stehen ab sofort zum freien Download zur Verfügung (Redaktionsstand: letzte BWL CD 8/2009) .... Finanziert wird das Projekt via Google AdSense ... Achtung: Es erfolgt keine Aktualisierung der Inhalte ... Es besteht kein Recht auf Support in jeglicher Hinsicht ... Ich wünsche euch trotz alledem viel Erfolg mit der neuen alten BWL CD!!!

Der kostenlose Newsletter
der BWL CD
© Harry Zingel 2001-2009
BWL Mehr wissen,
mehr können,
mehr sein!
Startseite | Copyright | Rechtschreibung | Link mich! | Impressum | Blog

Softwarepatente, oder wie IT-Märkte durch Gesetz monopolisiert werden sollen

Die Europäische Union plant derzeit eine Richtlinie, die "computerimplementierte Erfindungen" patentfähig machen könnte. Software, die bisher nur Urheberrechtsschutz genießt, könnte dann zum Patent angemeldet werden. Diese scheinbar unwesentliche Änderung, die in nächster Zukunft in Richtlinienform rechtsverbindlich werden soll, könnte aber tiefgreifende Folgen haben. Dieser Artikel beschreibt, welche das sein könnten.

Die aktuelle Rechtslage

"Patente werden für Erfindungen erteilt, die neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind" heißt es in §1 Abs. 1 PatG, wobei die "erfinderische Tätigkeit" sich auf die sogenannte "Erfindungshöhe" bezieht: Was sich für den Fachmann in naheliegender Weise aus dem Stand der Technik ergibt (§4 Satz 1 PatG) ist damit vom Patentschutz ausgeschlossen; für solche sogenannten Trivialerfindungen gibt es aber u.U. den Gebrauchsmusterschutz nach dem Gebrauchsmustergesetz. Generell nicht patentfähig sind u.a. Entdeckungen, mathematische Methoden, Pläne und Regeln für gedankliche Tätigkeiten und eben auch Computersoftware (§1 Abs. 2 Nrn. 1 bis 4 PatG). Für diese gibt es nur den Urheberrechtsschutz, der aber nur das Gesamtwerk und nicht die ihm zugrundeliegenden Mechanismen schützt. Das soll sich jetzt ändern.

Trivialerfindungen als Mittel der Machtausübung

Softwareprodukte bestehen aus Objekten, die aufgrund von Ereignissen aktiviert werden: Klicken, Maileingänge oder Tastenbetätigungen lösen Aktionen des Programmes aus, das so mit dem Anwender interagiert. All diese programminternen Mechanismen, Steuerelemente genannt, könnten bald patentfähig werden - was im Effekt heißt, daß der Patentinhaber anderen Programmierern den Gebrauch entsprechender Steuerelemente verbieten oder hierfür Lizenzgebühren verlangen kann: Jede Schaltfläche in einem Programm würde dann kostenpflichtig werden, Pay-per-Click für den Anwender und Pay-per-Copy für Programmierer und Softwarefirmen. Nun sind Auswahlfelder und Befehlsschaltflächen "prior art", also nicht mehr neu, aber künftige Schnittstellen, Internetprotokolle oder Methoden, mit dem Rechner zu interagieren - Sprachsteuerung zum Beispiel! - sind es noch nicht, und diese alle würden dann zu proprietären lizenzpflichtigen Elementen.

Abbildung aus dem Einnahme-Überschuß-Rechner des AutorenEin Menü mit Reitern, in nahezu jedem Programm vorhanden aber in Europa bald ein Patentverstoß gegen Patent Nr. US 546528 und EP 689133, Inhaber: Adobe Inc., kürzlich Gegenstand einer Streitigkeit zwischen Adobe und Macromedia; hier präsentiert als GIF-Datei, auch das ein Verstoß gegen Patent US 4558302. Lizenzen werden an Autoren freier Software nicht vergeben!

Bill Gates' Privatkrieg, gesponsort von der EU

Microsoft® könnte dies nutzen, um Konkurrenzprodukte vom Markt zu verjagen: wer eine bestimmte Datenschnittstelle nutzt, verletzt kein Urheberrecht, aber bald ein Patent. Freie Produkte könnten also an solchem Fortschritt nicht teilhaben, oder müßten zahlen: Kein Wunder, daß der Pinguin um seine Existenz fürchtet. Softwarepatente beschleunigen daher die Monopolisierung von Märkten durch die (künstliche) Monopolisierung von Informationen.

Digital Rights Management per Gesetz

Schon der Urheberrechtschutz, der ja ebenfalls erneut reformiert werden soll nachdem erst im Sommer 2003 ein neues UrhG in Kraft trat, tendiert immer mehr zu Digital Rights Management (DRM) Systemen, die Kritiker als Digital Restriction Management Systeme bezeichnet wissen wollen. Die derzeitige Entwicklung bei den Softwarepatenten könnte im Effekt die Durchsetzung solcher Systeme fördern, denn wenn unabhängige Softwarehersteller sich nicht nach den Bedingungen des Patentinhabers richten, werden sie mit einem teuren Federstrich vom Markt gefegt - und solche Bedingungen dürften Pay-per-Use, Pay-per-View und andere Lizenzmodelle mit Einzelabrechnung in der Regel enthalten: das Ende der Privatkopie und unter Umständen auch der freien Meinungsäußerung. Es scheint daher, daß die Softwarepatente Maßnahmen zur Kontrolle und ggfs. Zensur der User flankieren sollen, die auf Hardware bereits eingeführt werden, einst unter dem Namen TCPA, jetzt als "Next Generation Secure Computing Base" bekannt.

Gefahren für den Mittelstand

Ähnlich wäre es bei Mittelständlern und Freiberuflern: wer immer eigenständig Programme schreibt, müßte zuvor in kostspieligen Patentrecherchen feststellen (lassen), ob auch wirklich alle in dem Produkt verwendeten Elemente patentfrei sind, oder Patentverletzungen riskieren, die zu teuren Abmahnungen und zum Verschwinden des Produktes vom Markt führen würden. Das Gespenst der freien Konkurrenz, das Bill fürchtet wie der Teufel das Weihwasser, würde schlagartig verjagt, aber freie Entwickler hätten ihren Kopf ständig unter dem Fallbeil.

Arbeitsbeschaffung für Juristen statt Rechtssicherheit und Fortschritt

Konkurrenz belebt bekanntlich das Geschäft, aber gerade das wäre nicht mehr der Fall, wenn neue Technologien von Anfang an monopolisiert würden. Die Softwareprodukte des bekannten Herstellers aus Seattle würden daher vermutlich nicht besser, sondern teurer - und "sicherer", wobei hiermit nicht die Sicherheit für, sondern vor dem Anwender gemeint ist. Da aber Bagatellerfindungen im Softwarebereich auch schutzfähig werden sollen, reiben sich Anwälte und Juristen aller Art schon die Hände. Immerhin, dieser Markt könnte aufblühen...

Ein neuer Abmahnwahn

Inhaber von Privathomepages, deren URL mit "d-" begann, bekamen schon zu Tausenden kostenpflichtige Abmahnungen, weil sie angeblich das Markenrecht von "D-Info"® verletzten, und computerspielverrückte Schüler, die das Wort "Allianz" stolz in ihrem Domainnamen führten, erhielten überraschende Post von den Justitiaren einer bekannten Versicherung. Das alles könnte aber nur ein Vorgeschmack sein auf die Turbo-Abmahnungen, die uns für Elemente von Softwareprodukten oder möglicherweise bald sogar von Homepages und Webseiten ins Haus stehen könnten - das Ende der freien Software-Welt?

Rechtsverweigerung für den Mittelstand

"Cash is King" weiß der Volksmund, "nur Bares ist Wahres". Wie wahr: kann ein großer Rechteinhaber seine Justitiare gegen einen Freiberufler in Aktion setzen, so überlegt dieser sich, ob er sich der Abmahnung unterwirft oder für dreifache Gebühr (!) eine einstweilige Verfügung riskiert. Klagt der Rechteinhaber dann, wovon man ausgehen muß, so entstehen noch weitaus höhere Gebühren für Gerichte und Rechtsanwälte - auch die Staranwälte der Gegenseite, denn der Verlierer zahlt immer. Und dieses Kostenrisiko ist durch die gerade Gesetz gewordene Reform des Gerichtskostengesetzes, bei dem alle Gebührensätze in die Höhe schnellten, noch gestiegen: faktisch entspricht das einer Rechtsverweigerung für kleine Unternehmen, die ihre Existenz nicht für eine Schaltfläche in einer Software aufs Spiel setzen können. Und werden sie doch an die Wand geklagt, macht das die Mitarbeiter zu "Kunden" der zu Agenturen mutierten Arbeitsämter und die ehemaligen Inhaber zu Hartz IV Fällen. Die schöne neue Welt des freien Unternehmertums: faktisch entsteht hier eine erhebliche Ungleichheit. Wie die sich mit der Gleichheit vor dem Gesetz aus Art. 3 Abs. 1 GG verträgt, verschließt sich mir allerdings...

Die Lage ist ernst

Dabei geht es nicht (nur) um das Lieblingsspielzeug irgendwelcher Linux-Freaks, und auch nicht um die zu vernachlässigende Existenz einiger Kleingewerbetreibender, sondern um richtig viel Geld und das Funktionieren der öffentlichen Verwaltung: So sieht die Stadtverwaltung München, die von proprietären und damit kostspieligen Microsoft®-Produkten auf OpenSource-Software unter Linux migrieren wollte, ihre Umstellung bereits gefährdet, weil Patente Linux gefährden sollen. Eine Versicherung (!) will schon 283 bereits bestehende Patente gefunden haben, gegen die Linux angeblich verstößt, und bietet prompt einen Versicherungsschutz gegen mögliche Patentverletzungen an.

Nur Demokratie ist nachhaltig

Schon in der Vergangenheit kritisierten wir den undemokratischen Charakter der EU, die wir mit einer neuen Sowjetunion verglichen, mit Brüssel als neuem Moskau und der Kommission als neuem Politbüro. Kaum eine Richtlinie (vielleicht mit Ausnahme der Emissionszertifikate) illustriert besser die lebensfeindlichen Tendenzen der volks- und wirklichkeitsfernen Rechtssetzungen aus Brüssel, die Millionen Existenzen den Interessen einiger weniger Großkonzerne opfern. So wie Europa Exportprämien für Arbeitsplätze zahlt, befördert es auch TCP/IP zur TCP/M$. Die Folgen dieser Politik, wie der weitere Anstieg der Massenarbeitslosigkeit, wurde entweder durch Ignoranz oder vorsätzlich ignoriert. In beiden Fällen werden Spannungen geschaffen, die möglicherweise selbst unter den geduldigen Deutschen nicht auf ewig unter der Decke gehalten werden können. Denn das ist die Lehre, die man am Ende aus der Diskussion um die Privatisierung von Informationen ziehen kann: nur Demokratie ist nachhaltig. Je mehr Herrschaft statt Regierung, je weiter weg von den Interessen des Volkes, desto instabiler ist ein Staatensystem. Das galt für das ehemalige Jugoslawien, für die Sowjetunion und es gilt auch für die EU. Wer aus der Geschichte nichts lernt ist dazu verdammt, sie zu wiederholen.

Links zum Thema

Neues Urheberrecht tritt in Kraft | TCPA: Auf dem Weg in die totale Kontrolle | EU-Osterweiterung: nichts zu feiern | Emissionshandel: warum Appeasement nichts nützt | Exportprämie für Arbeitsplätze beschlossen (interne Links) | Münchner Aussetzung der Linux-Migration sorgt für Unruhe | Versicherung: 283 Patente gefährden Linux | Förderverein für eine Freie Informationelle Infrastruktur e.V. | Viele Beispiele zu bereits bestehenden Patenten (externe Links).

Hinweise auf relevante Inhalte der BWL CD

[Lexikon]: "Emissionshandel", "Gebrauchsmuster", "Geschmacksmuster", "Lizenz bei Software", "Markenschutz", "Patent", "Produktrechtschutz", "Software", "Software im Controlling", "Urheberrechtschutz". [Manuskripte]: "e-Commerce.pdf", "Markttheorie.pdf", "Recht Produktion.pdf", "Software im Unternehmen.pdf", "VWL Skript.pdf".
Diese Hinweise beziehen sich auf die zum Zeitpunkt des Erscheinens dieses Artikels aktuelle Version der BWL CD. Nicht alle Inhalte und nicht alle Stichworte sind in älteren Fassungen enthalten. Den tagesaktuellen Stand ersehen Sie aus dem Inhaltsverzeichnis oder dem thematischen Verzeichnis.


© Harry Zingel 2001-2008
Im Gedenken an Harry Zingel, ✟ 12. August 2009
Zurück zur Hauptseite: http://www.bwl-bote.de