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Kleine Vorausschau auf den kommenden Wirtschaftsaufschwung

Immer wieder haben wir an dieser Stelle den nunmehr für 2005 beschlossenen Zwangshandel mit Emissionsrechten kritisiert. Vielen Lesern erscheint das inzwischen bereits beschlossene Zwangssystem aber noch recht abstrakt. Um zu verdeutlichen, was das bedeutet, betrachten wir uns das kommende Zwangssystem am besten anhand eines Beispieles.

Sie haben ein Auto gekauft und es ist für unbeschränkten Betrieb zugelassen. Nun kommt aber ein Brief vom Bundesumweltministerium, daß aus Klimaschutzgründen Ihre Kilometerleistung behördlich begrenzt und überprüft werden muß. Sie sollen für die die letzten Jahre und für die kommende Verpflichtungsperiode genau dokumentieren wann und warum Sie vieviele km gefahren sind und vieviel CO2 Sie dabei emittiert haben bzw. in den nächsten Jahren zu emittieren gedenken. Für Kontrollzwecke wird aus diesem Grunde vom TÜV ein verplombtes Meßgerät an Ihrem Fahrzeug installiert.

Von Brüssel wird die Gesamtemission (und km-Leistung) für alle deutschen Autofahrer restriktiv (d.h., jedes Jahr etwas weniger) vorgegeben. Nun wird aus Ihrer Vergangenheit und dem angemeldeten Bedarf für die nächste Periode ihr zulässiger Anteil behördlich ermittelt und Ihnen als Bescheid zugestellt.

Falls Sie dann in der kommenden Verpflichtungsperiode mehr fahren, müssen Sie entweder eine hohe Strafe zahlen oder Erlaubnisscheine zukaufen (deren Preis Sie natürlich nicht vorher kennen). Ihre Fahrleistung muß von einem Gutachter aufgrund der Meßwerte zertifiziert werden. Falls Sie renitent gegen die Vorgaben und die Berichtspflicht verstoßen oder das Geld für die einzureichenden Erlaubnisscheine nicht aufbringen können, wird Ihr Auto behördlich zwangsstillgelegt. Sollten Sie wider Erwarten weniger fahren als behördlich zugelassen oder Ihren großen Mercedes gegen einen Kleinwagen tauschen, dürfen Sie Erlaubnisscheine an der Börse verkaufen.

In absehbarer Zeit wird wegen der Streitigkeiten um die Zuteilung von Erlaubnisscheinen diese sukzessive durch Versteigerung ersetzt. Sie müssen dann die Fahrtstrecken, die Sie zurückzulegen gedenken, zuerst in einer Auktion erwerben.

Ein Witz? Leider nicht, sondern für alle 2.600 Großfeuerungsanlagen (ab 20 MW th) der Republik ab 2005 bereits beschlossene Sache. Und das ist nur der Anfang: Flugzeuge, kleinere Feuerungsanlagen und möglicherweise bald auch Heizungen für Gebäude sollen in dieses Zwangssystem einbezogen werden.

Verstehen Sie nun, was wir hier mit dem Begriff "Ökodiktatur" meinen? Und Schröder heuchelt uns noch etwas vor von Wirtschaftsaufschwung...

Ach ja, was uns da wohl noch grünt, kann man gut in Neuseeland sehen: dort müssen die Farmer bereits jetzt Klimaschutzabgaben auf die Methanfurze ihrer Schaf- und Rinderherden zahlen, die Flatulent Animal Tax. Das ist leider kein Witz. Grün wirkt!

Links zum Thema: Liste der Anlagen, die der Überwachung und Repression unterliegen werden (Excel) | Gesetz über den Handel mit Berechtigungen zur Emission von Treibhausgasen (Entwurf) (externe Link) | Wissenschaftler gegen "Klimapolitik" und das Kyoto-Protokoll | Wo die nächsten Arbeitsplätze verlorengehen | Treibhausgasemissionsberechtigungen: Es wird ernst | Keine Satire: Die Furzsteuer kommt! (interne Links)

Hinweise auf relevante Inhalte der BWL CD: [Lexikon]: "Emissionshandel". [Manuskripte]: "VWL Skript.pdf".
Diese Hinweise beziehen sich auf die zum Zeitpunkt des Erscheinens dieses Artikels aktuelle Version der BWL CD. Nicht alle Inhalte und nicht alle Stichworte sind in älteren Fassungen enthalten. Den tagesaktuellen Stand ersehen Sie aus dem Inhaltsverzeichnis oder dem thematischen Verzeichnis.


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