Im Gedenken an Harry Zingel (✟ 12. August 2009) ..... Alle Dokumente stehen ab sofort zum freien Download zur Verfügung (Redaktionsstand: letzte BWL CD 8/2009) .... Finanziert wird das Projekt via Google AdSense ... Achtung: Es erfolgt keine Aktualisierung der Inhalte ... Es besteht kein Recht auf Support in jeglicher Hinsicht ... Ich wünsche euch trotz alledem viel Erfolg mit der neuen alten BWL CD!!!

Der kostenlose Newsletter
der BWL CD
© Harry Zingel 2001-2009
BWL Mehr wissen,
mehr können,
mehr sein!
Startseite | Copyright | Rechtschreibung | Link mich! | Impressum | Blog

Neue Grenz- und Rechenwerte in der Sozialversicherung für 2004

Im Bundesanzeiger sind heute die neuen Grenz- und rechengrößen der Sozialversicherung für 2004 bekanntgemacht worden. Während der Originalwortlaut der amtlichen Veröffentlichung unübersichtlich und wie immer kompliziert ist, bringt der BWL-Bote an dieser Stelle eine übersichtliche Zusammenfassung. Die Zahlen sind auch auf allen BWL CDs mit Herstellungsdatum ab heute enthalten. Alle Angaben, wie immer, nach bestem Wissen aber ohne rechtliche Gewähr.

Grenzwert, Rechengröße Zeitraum West Ost
Beitragsbemessungsgrenzen
Kranken- und Pflegeversicherung (§223 Abs. 3 SGB V, §55 Abs. 2 SGB XI) jährlich 41.850,00 € 41.850,00 €
  monatlich 3.487,50 € 3.487,50 €
Renten- und Arbeitslosenversicherung (§§159, 275a SGB VI) jährlich 61.800,00 € 52.200,00 €
  monatlich 5.150,00 € 4.350,00 €
Knappschaftliche Rentenversicherung (§§159, 160 SGB VI) jährlich 76.200,00 € 64.200,00 €
  monatlich 6.350,00 € 5.350,00 €
Versicherungspflichtgrenze Krankenversicherung (§6 Abs. 6 SGB V, §20 SGB XI) jährlich 41.850,00 € 41.850,00 €
(Verdienstgrenze, oberhalb derer Arbeitnehmer sich nicht oder privat versichern dürfen) monatlich 3.487,50 € 3.487,50 €
Bezugsgröße nach §18 SGB IV jährlich 28.980,00 € 24.360,00 €
(Aus dem Durchschnittsentgelt der gesetzlichen Rentenversicherung ermittelter Wert, der für zahlreiche andere Rechengrößen herangezogen wird) monatlich 2.415,00 € 2.030,00 €
Wichtige Entgeltgrenzen
Geringfügiges Beschäftigungsverhältnis monatlich 400,00 € 400,00 €
Mindestbeitragsbemessungsgrundlagen der Kranken- und Pflegeversicherung
Freiwillige Mitglieder (§240 Abs. 4 SGB V, §57 Abs. 4 SGB XI) monatlich 805,00 € 805,00 €
Freiwillig versicherte Selbständige (§240 Abs. 4 Satz 2 SGB V) monatlich 3.487,50 € 3.487,50 €
Freiwillig versicherte Selbständige bei Nachweis niedrigerer Einnahmen (§240 Abs. 4 Satz 2 SGB V) monatlich 1.811,25 € 1.811,25 €
Rentenantragsteller (§239 SGB V, §57 Abs. 4 SGB XI) monatlich 805,00 € 805,00 €
Beitragssätze
Rentenversicherung 19,5% 19,5%
Knappschaftliche Rentenversicherung 25,9% 25,9%
Pflegeversicherung 1,7% 1,7%
Arbeitslosenversicherung 6,5% 6,5%
Krankenversicherung ca. 14,0%-15,0% ca. 14,0%-15,0%

Links zum Thema: »Familienkasse«: Die nächste Zwangsversicherung? | Bürgerversicherung: Die Leitbilder der Zwangsmentalität (interne Links)

Hinweise auf relevante Inhalte der BWL CD: [Lexikon]: "Abgaben, soziale", "Beitragsbemessungsgrenze der Sozialversicherung". [Manuskripte]: "VWL Skript.pdf". [Excel]: "VWL Daten.xls".
Diese Hinweise beziehen sich auf die zum Zeitpunkt des Erscheinens dieses Artikels aktuelle Version der BWL CD. Nicht alle Inhalte und nicht alle Stichworte sind in älteren Fassungen enthalten. Den tagesaktuellen Stand ersehen Sie aus dem Inhaltsverzeichnis oder dem thematischen Verzeichnis.


© Harry Zingel 2001-2008
Im Gedenken an Harry Zingel, ✟ 12. August 2009
Zurück zur Hauptseite: http://www.bwl-bote.de