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C&A unterliegt im Rabatt-Streit: Preisgestaltung in Deutschland immer noch nicht frei

Die Einzelhandelskette C&A hat vor dem Bundesgerichtshof (BGH) eine endgültige Niederlage im Streit um das Ordnungsgeld in Höhe von 200.000 € kassiert. Dieses Ordnungsgeld war gegen C&A als Strafe für die Rabattaktion verhängt worden, mit der das Unternehmen ab dem 2. Januar 2002 im Zuge der Euro-Einführung zunächst allen Kunden einen Nachlaß in Höhe von 20% gewährte, die mit einer Karte bezahlten. Später war der Rabatt auf alle Kunden ausgedehnt worden.

Hintergrund ist, daß solche Nachlaßaktionen immer noch verboten sind, und zwar auch nach der Abschaffung des Rabattgesetzes von 1933 und der Zugabeverordnung vom März 1932. Wäre es zwar nunmehr erlaubt gewesen, einzelnen Kunden etwa auf individuelle Verhandlungen ("Feilschen") hin Nachlässe zu gewähren, so ist die generelle Nachlaßgewährung doch nach wie vor als sogenannte "Sonderveranstaltung" gemäß §7 Abs. 1 UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) verboten. Nur Sommer- und Winterschlußverkäufe sowie Nachlässe im Rahmen von sogenannten Räumungszwangslagen sind in sehr engen Grenzen erlaubt (§§7 Abs. 3, 8 UWG).

Mit seinen Einwendungen gegen das Ordnungsgeld konnte sich das Bekleidungshaus nicht durchsetzen; allerdings könnte der zusätzlich erzielte Deckungsbeitrag auch die Höhe des Ordnungsgeldes beiweitem übersteigen.

Dennoch zeigt die Sache, daß die Preisgestaltung in Deutschland noch immer nicht frei ist, und zwar im Gesetz so wenig wie in den Köpfen. So hatte die Verbraucherministerin Künast Anfang des Jahres allen Ernstes Festpreise im Einzelhandel gefordert - was ein weiterer Schritt zum Umbau in eine Planwirtschaft nach DDR-Vorbild gewesen wäre.

Immerhin soll auch das UWG endlich renoviert werden, und die Schlußverkäufe sollen abgeschafft werden. Wie wir allerdings berichten (siehe Seite 4), wird diese Reform möglicherweise erst ab 2005 in Kraft treten. Dann wären Wettbewerb und Preiskonkurrenz endlich der Normalfall im Einzelhandel.

Links zum Thema: Künasts Pläne zur Preisregulierung: bald Festpreise auch im Einzelhandel? | Auf dem Weg in die Planwirtschaft: Kommentar zum "Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien" | Print-Ausgabe #22: Bericht zum UWG auf S. 4 | Die deutsche Ladenschluß-Provinzposse: der nächste Akt... | Skript zur Preistheorie | Excel-Tool zur Preisoptimierung (interne Links)

Hinweise auf relevante Inhalte der BWL CD: [Lexikon]: Stichworte "Preisangabe", "Preisdifferenzierung", "Preisgrenze", "Preisnachlaß", "Skonto", "Rabatt". [Manuskripte]: "Marketing Rechtlich.pdf", "Preispolitik.pdf". [Excel-Dateien]: "Preisprognose.xls".
Diese Hinweise beziehen sich auf die zum Zeitpunkt des Erscheinens dieses Artikels aktuelle Version der BWL CD. Nicht alle Inhalte und nicht alle Stichworte sind in älteren Fassungen enthalten. Den tagesaktuellen Stand ersehen Sie aus dem Inhaltsverzeichnis oder dem thematischen Verzeichnis.


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