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Formen unternehmerischer Zusammenarbeit: Das Joint Venture

Im Lexikon für Rechnungswesen und Controlling auf der BWL CD wurden die Inhalte zu den verschiedenen Formen unternehmerischer Zusammenarbeit vertieft. Dieser kleine Beitrag gibt einen Ausschnitt aus den neuen Inhalten zu diesem prüfungswichtigen Thema. Wir beginnen mit einer kleinen Übersicht über die wichtigsten Fakten zum Joint Venture als besonders häufige Form der unternehmerischen Kooperation.

Allgemein ist ein Joint Venture jede vertragliche Vereinbarung zwischen zwei oder mehr Vertragsparteien, die auf die gemeinsame Durchführung eines Geschäftes oder eines Projektes gerichtet ist. Das Joint Venture kann damit binnenwirtschaftlich eine Form der bürgerlichen Gesellschaft darstellen; in der Praxis werden Joint Ventures jedoch grenzüberschreitend zwischen verschiedenen Partnern in unterschiedlichen Ländern zur Durchführung von Projekten geschlossen, die die Ressourcen oder Fähigkeiten eines einzelnen der Partner überschreiten. Das Joint Venture ist damit ein wesentliches Mittel der Internationalisierung, weil es jedem Partner erlaubt, sich den politischen oder ideologischen Zwängen in seinem Heimatbereich zu entziehen.

Das Joint Venture ist dem Konsortium ähnlich, unterscheidet sich aber dadurch, daß es in der Regel nicht zeitlich beschränkt ist.

Charakteristisch ist zumeist die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens durch die Joint Venture Parthner, die ihre jeweilige rechtliche und wirtschaftliche Selbständigkeit behalten. Es entsteht damit ein Konzern mit mehreren Muttergesellschaften. Das auf diese Art ausgegliederte Unternehmen (Outsourcing) erbringt die jeweils angestrebte Leistung oder Funktion. Die Joint Venture Partner sind nach Kapitaleinlage oder nach jeweiliger vertraglicher Vereinbarung an den Gewinnen, Verlusten und sonstigen Ergebnissen wie etwa Markenwert oder Forschungsergebnissen beteiligt.

Vorteile eines Joint Ventures sind:

  • Kostenvorteile: Kostendegression durch Größe und durch Produktvielfalt,
  • Potentialvorteile: Verstärkung des Finanzportfolios, Verbesserung der Auslastung der Produktionsmittel, Steigerung des Qualitätsniveaus, Vergrößerung des Know Hows, Verbesserung des Marktzuganges im Land der jeweils anderen Joint Venture Partner,
  • Risikovorteile: Risikominderung durch Fehlerausgleich, Risikostreuung durch Investitionsaufteilung,
  • Ergebnisvorteile: Breiteres Verwertungsspektrum der Ergebnisse, Schnellere Markterschließung, Umgehung politischer Restriktionen (Genforschung, Nukleartechnologie, Umweltschutzrepressionen) in jeweils einem der Teilnehmerländer.

Nachteile der Joint Venture Strategie sind:

  • Kostennachteile: Gründungskosten für das Gemeinschaftsunternehmen, Koordinationskosten insbesondere bei Kooperation von Partnern mit unterschiedlichem kulturellem Hintergrund oder verdeckt konträren Zielen, Transportkosten bei materieller Produktion,
  • Politische Konflikte: Joint Ventures werden in manchen Ländern insbesondere in Ostasien zweckentfremdet, eine Technologie von einem ausländischen Partner zu erlernen, um sie nachher u.U. unter Mißachtung von Rechtsschutznormen in eigener Regie weiterzubauen (z.B. Magnetschwebebahntechnologie in China),
  • Abhängigkeitsnachteile: Eigenständigkeitseinbußen, Flexibilitätseinbußen, teilweise oder u.U. weitgehende Offenlegung von Betriebsgeheimnissen, was insbesondere problematisch ist bei Kooperationen mit Ländern, in denen die Rechtsnormen des Produktrechtsschutzes nicht vorhanden oder nicht durchsetzbar sind (China!).

Joint Ventures werden von der Bundesregierung, der europäischen Union und anderen übernationalen Organisationen gefördert, obwohl sie den Kontroll- und Führungsinteressen der nationalen Regierungen zuwiderlaufen können. Auf nationaler Ebene sind mögliche Ansprechpartner die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und die Deutsche Entwicklungsgesellschaft (DEG); auf Ebene der EU sind dies die Europäische Investitionsbank (EIB) und die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD). Auf weltweiter Ebene schließlich bestehen Fördermöglichkeiten durch die Weltbank.

Da fast alle Joint Ventures übernational sind, ist die Übersicht über die anwendbaren Regelungsquellen heterogen. Allerdings findet mit zunehmender Verbreiterung der Anwendung der International Accounting Standards (IAS) eine Konzentration auf IAS 31 als gemeinsame Rechtsquelle statt. IAS 31 unterscheidet drei Arten von Joint Ventures:

  • Jointly controlled operations,
  • Jointly controlled assets,
  • Jointly controlled entities.
Jointly controlled operations sind gemeinsam betriebene Geschäftsbereiche und müssen so berichtet werden, daß über Umfang und Art der (gemeinsamen) Kontrolle und die hierfür eingegangenen Verpflichtungen Rechenschaft abgelegt wird. Jointly controlled assets sind gemeinsam beherrschte Vermögensgegenstände. Über diese ist auf einer proportional basis zu berichten, d.h., der jeweilige Anteil des Bilanzierenden ist zugrundezulegen. Jointly controlled entities sind Gemeinschaftsunternehmen, also Unternehmen, die im Besitz mehrerer Obergesellschaften zugleich stehen. In diesem Fall ist das benchmark treatment die nach den jeweiligen Anlagen gefertigte konsolidierte Bilanz; eine erlaubt Alternative ist die Equity-Methode. Die Rechnungslegung der Joint Ventures orientiert sich damit am Konzernrechnungswesen.

Anteile, die für den Weiterverkauf gehalten werden, müssen auf jeden Fall als Wirtschaftsgüter (investments) behandelt werden; sie sind damit nicht Teil des eigentlichen Joint Ventures.

Links zum Thema: International Financial Reporting Standards | Diskussionspapier zur Globalisierung (interne Links)

Hinweise auf relevante Inhalte der BWL CD: [Lexikon]: Stichworte "Arbeitsgemeinschaft", "BGB-Gesellschaft", "Joint Venture", "Markenwert", "IAS", "Internationalisierung", "Globalisierung", "Konsortium", "Konzern", "Outsourcing", "Produktrechtsschutz", "Qualitätsmanagement", "Risiko", "Risikomanagement-System". [Manuskripte]: "Markenbewertung.pdf", "Marketing International.pdf", "Marketing International Formulare.pdf", "Recht Produktion.pdf", "Rechtsformen Skript.pdf", "Rechtsformen Folien.pdf".
Diese Hinweise beziehen sich auf die zum Zeitpunkt des Erscheinens dieses Artikels aktuelle Version der BWL CD. Nicht alle Inhalte und nicht alle Stichworte sind in älteren Fassungen enthalten. Den tagesaktuellen Stand ersehen Sie aus dem Inhaltsverzeichnis oder dem thematischen Verzeichnis.


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