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Gesetz zur Bekämpfung des Mißbrauches von 0190/0900er-Nummern erschienen

Im Bundesgesetzblatt ist heute endlich das "Gesetz zur Bekämpfung des Mißbrauches von0190er/0900er-Mehrwertdiensterufnummern", so der umständliche amtliche Titel, erschienen, das so lange diskutiert worden ist. Dieser kleine Beitrag faßt die wichtigsten Neuregelungen zusammen.

Auskunftsanspruch

Gemäß dem neu in das Telekommunikationsgesetz eingefügten §43a hat nunmehr jeder einen Auskunftsanspruch gegen die Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation (RegTP) über Namen und ladungsfähige Anschrift des Rufnummernbetreibers eines solchen Teuerdienstes. Damit ist hoffentlich Schluß mit dem Versteckspiel. Das Gesetz schreibt sogar eine Frist von nur 5 Werktagen für eine solche Auskunft vor - na endlich!

Verschärfte Bedingungen für Diensteanbieter

Ähnlich den Regelungen der Preisangabeverordnung schreibt nun der ebenfalls neue §43b des Telekommunikationsgesetzes eine erweiterte Preisangabe für den angebotenen 0190/0900er-Dienst vor. Dieser Preis muß nunmehr über den Dienst am Telefon angesagt werden, und diese Ansage muß selbst gebührenfrei sein - so daß der geprellte Kunde noch schnell auflegen kann. Die Taktung ist übrigens jetzt auf höchstens 60 Sekunden und die Maximalgebühr auf höchstens 2 Euro pro Minute oder 30 Euro pro Verbindung festgelegt worden - es ist also Schluß mit dem 900-Euro-Dialler, von dem kürzlich überall zu lesen stand. Außerdem müssen Mehrwertdienste nach höchstens einer Stunde automatisch unterbrochen werden - besonders wichtig bei Dialler-Programmen, die unbemerkt wählen und Riesen-Rechnungen auflaufen lassen.

Registrierungspflicht für Dialler

Diese Regelung könnte sich als etwas bürokratisch herausstellen: Anwahlprogramme, sogenannte Dialler, müssen künftig bei der RegTP registriert werden. Dieser muß versichert werden, daß die rechtswidrige Nutzung ausgeschlossen ist - wie das freilich überwacht werden soll, ist noch nicht ganz klar. Aber die Idee ist gut, und die sich nunmehr entwickelnde Praxis wird es hoffentlich auch.

Neue Pflichten der Regulierungsbehörde

Diese kann bei der Nichteinhaltung von Auflagen oder Vorschriften nunmehr Rufnummern entziehen und bei Kenntniserhalt von Betrugsversuchen die Abschaltung anordnen können. Zudem soll die Behörde bei Betrugshandlungen die Staatsanwaltschaft einschalten - die Regulierungsbehörde wird also endlich auch im Dienste des Verbraucherschutzes tätig.

Hohe Bußgelder bei Verstößen

Für Verstöße gegen diese Neuregelungen sieht das Gesetz jetzt Bußgelder bis zu 500.000 € vor, was hoffentlich selbst den betrügerischen Sexanbietern weh tut. Zum Vergleich: das Bußgeld für die Beschäftigung von Schwarzarbeitern geht nur bis zu 100.000 Euro.

Lange Anlaufzeit

Allerdings dürfen bestehende Dialler noch bis zum 1. Februar 2004 verwendet werden, und alle obengenannten Reformen treten erst zu diesem Tag in Kraft. Während einerseits der Verwaltung Zeit gegeben werden muß, entsprechende Infrastrukturen aufzubauen, erscheint es doch bedauerlich, daß damit praktisch noch ein halbes Jahr Torschlußpanik bei den Betrügern herrscht. Immerhin hat man aber endlich einem üblen Unwesen einen hoffentlich wirksamen Riegel vorgeschoben.

Links zum Thema

Gesetzesveröffentlichung im Bundesgesetzblatt | Suchmaschine für Mehrwertdienste bei der RegTP (unter "Nummernverwaltung" nachsehen!) (externe Links)


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