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Zur Reform der Gemeindefinanzen, oder über das Fortwirken der Unvernunft

Hans Eichel gab heute seine Pläne zur Gemeindefinanzreform ab 2004 bekannt, und diese bestehen, wie nicht anders zu erwarten, in einer Erhöhung der Steuer durch Erweiterung der Bemessungsgrundlage. Insbesondere sollen Miet-, Pacht- und Zinserträge in die Gewerbesteuer einbezogen werden und Freiberufler Gewerbesteuer zahlen. Während der erste Punkt kaum noch verwundert, ist die im zweiten Punkt steckende Unkenntnis, um nicht zu sagen Inkompetenz, doch erstaunlich - und nicht nur für einen Finanzminister.

Unter "Gewerbe" versteht man jede nachhaltige selbständige berufliche Betätigung mit Gewinnerzielungsabsicht, die die Teilnahme am allgemeinen Wirtschaftsleben einschließt (also nicht nur einem einzigen Vertragspartner gegenüber entfaltet wird) und nicht in einem freien Beruf besteht. Diese Definition, die auf §15 Abs. 1 EStG sowie R 134 EStR und H 134 EStH beruht, grenzt durch die Selbständigkeit das Gewerbe von der nichtselbständigen beruflichen Betätigung, also dem Arbeitsvertrag, und durch die Legaldefinition eindeutig vom freien Beruf ab. Freiberuflichkeit ist also per Gesetz kein Gewerbe - was der gewohnheitsrechtlichen Regelung entspricht, daß Freiberufler vorwiegend geistig und Gewerbetreibende vorwiegend materiell tätig sind.

Man mag über den Sinn oder Unsinn dieser Vorschrift streiten, aber jetzt die Gewerbesteuer auch Nichtgewerbetreibenden wie Freiberuflern - und möglicherweise bald auch Arbeitnehmern? - aufladen zu wollen, verrät eindeutig das Motiv des erneuten Versuches der steuerrechtlichen Schatzhebung. Eine grundlegende systematische Reform wird offenar nicht mal mehr versucht - eine reine steuerliche Bereicherung, und damit ein erneuter Bruch des bekannten Wahlversprechens, keine Steuern zu erhöhen, steht im Vordergrund des Handelns der bekanntlich wahrheitsliebenden politischen Kaste.

Dabei liegt die tiefere Ursache im System, nämlich dem des von den Aliierten Siegermächten in Grundgesetz geschriebenden überbordenden Föderalismus. Gäbe es keine Gemeinden mit eigenständiger Finanzhoheit, bräuchte man keine Gemeindefinanzreform; gäbe es keine Länder mit eigenständiger Rechtspersönlichkeit, dann bräuchte man auch keinen Länderfinanzausgleich. Beides würde eine Menge Zeit und Arbeit sparen, die als niedrigere Steuerquote an die Steuerzahler weitergegeben werden könnten. Aber das will niemand.

Wir wursteln uns immer noch durch, wir machen das Steuerrecht immer noch komplizierter, immer noch unübersichtlicher. Von Entkernung und Vereinfachung keine Spur. Weiter so wie bisher.

Ob es aber überhaupt dazu kommt, steht freilich in den Sternen, denn die Opposition hat bereits angeküpndigt, diesen Vorschlag nicht akzeptieren zu wollen, was wohl heißen soll, ihn im Bundesrat niederzustimmen. Was bedeuten könnte, daß eine weitere Absurdität deutschen Staatsrechts, nämlich ein Bundesrat, der mitbestimmen kann aber am Erfolg der Mitbestimmung nicht beteiligt ist, die weiter Verböserung des Steuerrechtes verhindern könnte. So blockiert eine Absurdität eine andere - Alltag im deutschen Reformbetrieb.


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