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BGH billigt "Deep Linking"

Der Bundesgerichtshof hat heute eine Klage der Verlagsgruppe Handelsblatt gegen den Zeitschriftenartikel-Suchdienst "Paperboy" abgewiesen. Der Verlag, der das bekannte "Handelsblatt" und die Zeitschrift "DM" herausgibt, sah sich durch sogenannte "Deep Links" des Suchdienstes in seinen Rechten verletzt. Diese Methode der Verlinkung von Webseiten ist damit wohl endgültig zulässig und rechtlich insoweit unproblematisch.

Ein sogenannter "Deep Link" richtet sich nicht auf die "offizielle" Einstiegsseite eines Internetangebotes, sondern auf eines seiner einzelnen Elemente, das daher u.U. auch aus dem vom Autoren gemeinten Zusammenhang gerissen werden kann.

Während die Präsentation fremder Inhalte in einem eigenen Frame, der dann so aussieht, als sei er der Eingang zum gesamten Internet, nach wie vor als unfair betrachtet wird und ein Zeichen schlechten Stils ist (oder wenigstens sein kann, wenn der Eindruck erweckt wird, es handele sich bei der fremden Seite um einen Teil des eigenen Projektes), so stellt dies jedenfalls keinen Klagegrund mehr dar.

Hintergrund des Rechtsstreits war übrigens offenbar, daß durch die direkten Verlinkungen auf Handelsblatt-Artikel die dem Leser im Originalzusammenhang gezeigte Werbung verlorenging. Auch dieses Problem kann man anstatt mit Anwälten auch mit der Programmierung lösen: indem man nämlich die darzustellenden Werbebuttons und -banner in derselben Datei wie der redaktionelle Inhalt plaziert, i.d.R. im Rahmen einer Tabellen- statt einer Framestruktur. Der BWL-Bote, dessen Beiträge alle direkt verlinkt werden dürfen, macht es übrigens mit dem Banner am Kopf der Seite so.

Die diversen Seiten vom Autoren dieses Projektes durften schon immer verlinkt werden; es werden sogar eigene Buttons hierfür angeboten. Einige wenige Seiten, die nicht "deep linked" werden sollen, sind jedoch mit einem "Frame Buster" Skript gegen direkte Verlinkung geschützt, und öffnen, wenn sie separat aufgerufen werden, dennoch die Startseite. Dieser Schutz gegen direktes Verlinken ist jenseits aller Rechtsvorschriften nach wie vor möglich und sinnvoll, wenn ein kleines Element einer Webseite für sich genommen nicht sinnvoll wäre und daher nicht verlinkt werden soll.

Links zum Thema: Die Zingelseiten (interne Links)


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