Im Gedenken an Harry Zingel (✟ 12. August 2009) ..... Alle Dokumente stehen ab sofort zum freien Download zur Verfügung (Redaktionsstand: letzte BWL CD 8/2009) .... Finanziert wird das Projekt via Google AdSense ... Achtung: Es erfolgt keine Aktualisierung der Inhalte ... Es besteht kein Recht auf Support in jeglicher Hinsicht ... Ich wünsche euch trotz alledem viel Erfolg mit der neuen alten BWL CD!!!

Der kostenlose Newsletter
der BWL CD
© Harry Zingel 2001-2009
BWL Mehr wissen,
mehr können,
mehr sein!
Startseite | Copyright | Rechtschreibung | Link mich! | Impressum | Blog

Die Ministerpensionen und der Gleichheitsgrundsatz

Die folgende Aufstellung listet die Pensionen, die Mitgieder der derzeitigen rot-grünen Bundesregierung alleine aus ihrer Tätigkeit in der Politik beziehen, d.h., es werden ausschließlich Pensionsansprüche aus Abgeordneten- und Ministerämtern, nicht aber weitere Ansprüche etwa aus Tätigkeiten in Aufsichtsräten oder Vorständen (oder Beraterhonorare!) aufgelistet. Um es also vorneweg ganz klar zu machen: die hier gelisteten Ansprüche wurden in einer Tätigkeit für die Politik erworben, die oft nur wenige Monate (!) dauert, etwa bei Renate Künast. Die Zahlen stammen vom Bund der Steuerzahler und wurden u.a. auch im Focus präsentiert.

NameFunktionPensionsanspruch
Gerhard SchröderBundeskanzler8.303 Euro
Josef FischerAußenminister8.301 Euro
Otto SchilyInnenminister7.254 Euro
Prof. Dr. Herta Däubler-GmelinJustizministerin7.254 Euro
Hans EichelFinanzminister11.635 Euro
Dr. Werner MüllerWirtschaftsminister3.720 Euro
Renate KünastVerbraucherministerin3.687 Euro
Walter RiesterArbeitsminister3.720 Euro
Rudolf ScharpingVerteidigungsminister (bis zu seinem Rauswurf am 19.07.2002)8.536 Euro
Dr. Christine BergmannFamilienministerin5.960 Euro
Ursula SchmidtGesundheitsministerin5.109 Euro
Kurt BodewigVerkehrsminister2.000 Euro
Jürgen TrittinUmweltminister5.000 Euro
Edelgard BulmahnBildungsministerin7.008 Euro
Heidemarie Wieczorek-ZeulEntwicklungsministerin7.254 Euro

Eine ähnliche Liste würde sich auch für Staatssekretäre und "niedere" Dienstgrade aufstellen lassen, doch das würde den hier gegebenen Rahmen sprengen.

Besonders verwerflich finde ich, daß die derzeit (noch?) im Amt befindliche Regierung verdiente Parteikader und Beamte schnell vor der Wahl noch befördert, um ihnen einen vergoldeten Ausstieg im Falle einer Abwahl am 22. September zu verschaffen - eine Praxis, die auch die Vorgängeradministration unter Helmut Kohl gut beherrschte, und die 1998 von der damals neuen rot-grünen Regierung hart kritisiert wurde.

Nach Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz sind alle Menschen vor dem Gesetz gleich. Beamte oder Minister dürften nach dieser Vorschrift keine Vorrechte genießen. Ist es aber ein Vorrecht, wenn ein Pensionsanspruch schon nach ein paar Monaten Ministeramt den Rentenanspruch eines ganzen Arbeitnehmerlebens übersteigt, und der Beamte hierfür noch nicht einmal einen einzigen Cent in eine Rentenversicherung eingezahlt hat? Jeder mag das nach Lektüre der vorstehenden Liste für sich selbst entscheiden...

Aktuell zum Thema: Quelle der oben präsentierten Daten auf Focus Finanzen (externer Link) | Die Rentenversicherung ein Kettenbrief? (BWL-Bote)


© Harry Zingel 2001-2008
Im Gedenken an Harry Zingel, ✟ 12. August 2009
Zurück zur Hauptseite: http://www.bwl-bote.de