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Fall auf Fall: Was Gerichte in Deutschland so alles entscheiden

Man kann ja darüber rätseln, weshalb die Rechtsberatungskosten steigen, aber hier kommt eine mögliche Ursache. Alle nachfolgenden Urteile sind mit Aktenzeichen belegt, und manche lassen erstaunlich tief blicken, vermutlich tiefer, als es den beteiligten Parteien lieb wäre. Und was sagt uns das? Knallerbstensträucher sind überall... ;-)

Einige skurrile Knallschoten der deutschen Juristerei:

Arbeitslose dürfen ihr Namensschild am Briefkasten nicht vergessen. Andernfalls müssen sie eine Streichung der Gelder vom Arbeitsamt hinnehmen (Bundessozialgericht, AZ: B 7 AL 8/99 R)
Eine Reise eines Arbeitsgebers ins Ausland während einer Krankschreibung und eine während dieser Reise im Ausland vom krankgeschriebenen Arbeitnehmer absolvierte Führerscheinprüfung sind noch kein hinreichender Grund für eine fristlose Kündigung wegen "Blaumachens" (Bundesarbeitsgericht, 2 AZR 543/95)
Ein Beamter hat keinen Anspruch auf unbezahlten Urlaub zur Pflege einer sexuellen Beziehung (Verwaltungsgericht Koblenz, 6 K 1830/98). Ein Beamter hatte geklagt, weil sein Dienstherr ihm keinen mehrere Monate dauernden Sonderurlaub gewähren wollte, um zu seiner Gespielin ins Ausland reisen zu können. Dumme Witze über Beamte können aber immernoch als Beamtenbeleidigung gewertet werden (§§185ff StGB).
Einem langfristig Arbeitslosen steht auch dann noch Arbeitslosenhilfe zu, wenn er Geld durch den Verkauf eines Eigenheims einnimmt (Landessozialgericht Bremen, L 5 Ar 20/97).
Wer sich nach der Arbeit beim Duschen verletzt, steht nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung (Bundessozialgericht, B 2 U 21/01 R). Interessant ist dabei, was nur implizit gesagt wird, nämlich daß die Versorgungsmentalität schon so weit fortschreitet, daß sogar versucht wird, die häusliche Körperpflege der Berufsgenossenschaft anzulasten.
Sogar bei einem Autounfall mit einer Aufprallgeschwindigkeit von 4 (vier!) Stundenkilometern kann noch ein Schleudertrauma vorliegen (Amtsgericht Rastatt, 1C 127/98). Ob hier der Arzt oder der Anwalt eine Halsmanschette verordnet hat, stand nicht in dem Urteil...
Rauchen im Bett ist nicht fahrlässig, jedenfalls nicht, wenn es in den Morgenstunden geschieht, wohl aber abends (Oberlandesgericht Düsseldorf, AZ: 24U77/98).
Eine altmodische Hose ist kein Kündigungsgrund, auch dann nicht, wenn eine Mitarbeiterin eines Modehauses sie trägt (Arbeitsgericht Düsseldorf - 8 Ca 3230/89).
Duschen und Baden ist auch nachts gestattet, aber nur bis zu jeweils 30 Minuten, die auch geräuschintensive "Vorbereitungshandlungen" wie das Einlaufenlassen des Wassers einschließen (AG Düsseldorf - 302 OWi 118/90)
Wer in einem Treppenhaus Fußmatten anzündet, um Licht zu machen, weil die Treppenhausbeleuchtung ständig ausgeht, kann von seinem Haftpflichtversicherer nicht die Regulierung des hierdurch verursachten Schadens verlangen: ja, deshalb wurde allen Ernstes geklagt! (OLG Hamm - 20 U 277/86)
Der Abzug von Kirchensteuer auch bei konfessionslosen Arbeitslosen (die, hätten sie Arbeit, diese Steuer nicht zahlen müßten), ist rechtens und kein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz - meinten jedenfalls die Richter des Bundesverfassungsgerichtes in ihrem Beschluß vom 23.3.1994 (1 BvL 8/85).

Und das Wort zum Feierabend: es ist noch nicht aller Klage abend...

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