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Eckpunkte zum neuen Schadensersatzrecht | ||||||||||||
Am 18. April wurde das neue Schadensersatzrecht im Bundestag verabschiedet. Die Rechtsreform zählt zu den Kernpunkten der rot-grünen Reform und soll noch zum 1. August in Kraft treten, also rechtzeitig vor einer möglichen Abwahl der derzeitigen Regierung bei der kommenden Bundestagswahl. Kernpunkte der Reform sind mehr Rechte für Kinder, mehr Rechte für Unfallopfer, Ausweitung des Schmerzensgeldes und verschärfte Haftung bei Arzneimittelschäden.
Weiterhin definiert die Reform neue Haftungshöchstgrenzen für bestimmte Schadensarten im Straßenverkehr, was überfällig ist, denn die bisherigen Grenzwerte sind seit Jahrzehnten unverändert. Zugleich werden die entsprechenden Werte auch auf Euro umgestellt, was bisher unterlassen wurde. Und das sind die Neuerungen:
Eine Beweislastumkehr mit den aus dem US-amerikanischen Schadensersatzrecht bekannten grotesken Folgen ist noch nicht vorgesehen, d.h., nach wie vor muß der Geschädigte den Schaden und den ursächlichen Zusammenhang nachweisen. Meine persönliche Vermutung ist daher, daß die Auswirkungen dieser Reform relativ bescheiden sind - von dem zu erwartenden recht deutlichen Anstieg der Beiträge der Autohaftpflicht mal abgesehen. Aktuell zum Thema: Bericht des Bundesjustizministeriums zum neuen Schadensersatzrecht mit Fallbeispielen (externer Link) |
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Im Gedenken an Harry Zingel, ✟ 12. August 2009
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