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EBT, EBIT und der Rest: ein Anwendungsbeispiel

Nachdem wir uns gestern die EBT- und die EBIT-Kennzahl grundlegend angeschaut haben, folgt in diesem Artikel ein Anwendungsbeispiel: so werden aufgrund einer handelsrechtlichen Gewinn- und Verlustrechnung EBT und EBIT berechnet:

Ein Unternehmen weist in einem Geschäftsjahr die folgende Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren i.S.d. §275 Abs. 2 HGB aus:

1.Umsatzerlöse5.800 T€
2.Bestandserhöhungen Fertig- und Unfertigerzeugnisse200 T€
4.Sonstige betriebliche Erträge400 T€
5.Materialaufwand
a)Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe1.600 T€
b)Aufwendungen für bezogene Leistungen100 T€
6.Personalaufwand
a)Löhne und Gehälter900 T€
b)Soziale Abgaben300 T€
davon für Altersversorgung150 T€
7.Abschreibungen
a)auf immat. VG des AV und Sachanlagen2.150 T€
b)auf Umlaufvermögen100 T€
8.Sonstige betriebliche Aufwendungen900 T€
10.Erträge aus anderen Wertpapieren und Finanzanlagen100 T€
11.Zinsen und ähnliche Erträge10 T€
12.Abschreibungen auf Finanzanlagen60 T€
13.Zinsen und ähnliche Aufwendungen90 T€
14.Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit310 T€
15.Außerordentliche Erträge20 T€
16.Außerordentliche Aufwendungen130 T€
17.Außerordentliches Ergebnis–110 T€
18.Steuern vom Einkommen und vom Ertrag60 T€
19.Sonstige Steuern40 T€
20Jahresüberschuß100 T€

Um den Vorsteuergewinn EBT zu berechnen, werden die Steueraufwendungen einfach zurückgerechnet. Da die Steuern zunächst subtrahiert wurden, müssen sie jetzt also addiert werden. Die "Steuern vom Einkommen und vom Ertrag" sind hierbei aus Zeile 18. der Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren zu entnehmen, und die "Sonstigen Steuern" aus Zeile 19. des GuV-Schemas:

Jahresüberschuß100 T€
+Steuern vom Einkommen und vom Ertrag60 T€
+Sonstige Steuern40 T€
=EBT200 T€

Während das Beispielunternehmen also nur ein Jahresergebnis i.H.v. 100 T€ ausgewiesen hat, beträgt die "wirkliche" Leistungsfähigkeit des Unternehmens vor Zugriff des Staates 200 T€. Das mag für einen Abschlußleser im gleichen Wirtschaftsgebiet selbstverständlich sein, doch für einen ausländischen Abschlußleser ohne Kenntnis des deutschen Steuerrechts ist dies eine relevante Information, die nicht aus der Gewinn- und Verlustrechnung an sich ersichtlich ist.

Durch das Vorzins- und Steuerergebnis EBIT wird zusätzlich eine Darstellung des Jahresergebnisses der GuV vor Abzug der Zinsaufwendungen erreicht:

Jahresüberschuß100 T€
+Zinsen und ähnliche Aufwendungen90 T€
+Steuern vom Einkommen und vom Ertrag60 T€
+Sonstige Steuern40 T€
=EBIT290 T€

Die Zinsaufwendungen entstammen hier insbesondere der Zeile 13. der vorstehenden Gewinn- und Verlustrechnung. Das Ergebnis i.H.v. 290 T€ repräsentiert also die unternehmerische Leistungsfähigkeit vor den Abzügen durch den Staat und vor der Belastung durch Fremdkapital. Auf diese Art sind auch unterschiedlich hohe Zinssätze wegen unterschiedlicher Bonität und unterschiedliche Zinsen wegen verschiedener Fremdkapitalquoten in der Bilanz aus der Rechnung entfernt. Die EBIT-Kennzahl bietet damit eine größere Vergleichbarkeit und ist daher ein beliebtes Gewinnmaß. Das ist, wenn man so will, der langen Rechnung kurzer Sinn.

Links zum Thema: EBT, EBIT und der Rest: der langen Rechnung kurzer Sinn... | Formelsammlung der BWL | Skript zum Jahresabschluß nach HGB | Skript zur Rechnungslegung nach IAS/IFRS (interne Links)

Literatur: Zingel, Harry, "Bilanzanalyse nach HGB", Weinheim 2006, ISBN-13: 978-3-527-50251-6, Amazon.de | BOL | Buch.de. Auf der BWL-CD ohne Mehrkosten enthalten.

Hinweise auf relevante Inhalte der BWL CD: [Lexikon]: "Bilanzanalyse", "Earnings before Interest and Taxes", "Earnings before Interest, Taxes, Depreciation and Amortization", "Earnings before Taxes", "Gewinn", "GuV-Analyse", "Jahresabschlußanalyse". [Manuskripte]: "Buchführung Abschlüsse.pdf", "Formelsammlung der BWL.pdf", "IAS.pdf", "Jahresabschluß Beispiel.pdf", "Jahresabschlußanalyse.pdf". [Excel]: "Jahreabschlußanalyse.xls", "Kennzahlenrechner.xls".
Diese Hinweise beziehen sich auf die zum Zeitpunkt des Erscheinens dieses Artikels aktuelle Version der BWL CD. Nicht alle Inhalte und nicht alle Stichworte sind in älteren Fassungen enthalten. Den tagesaktuellen Stand ersehen Sie aus dem Inhaltsverzeichnis oder dem thematischen Verzeichnis.


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