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Gescheiterte TBW-Prüfung: die Nullnummer

Inzwischen schält sich immer deutlicher heraus, daß die Herbstprüfung "Geprüfter Technischer Betriebswirt" solide gescheitert ist. Durchfallerquoten von 100%, Nachkorrekturen, schlappere Notenskalen, um überhaupt jemanden über die Latte zu heben – das Kind ist längst in den Brunnen gefallen. Viele Kammern scheinen indes noch immer nicht zu wissen, wie sie mit dieser Situation umgehen sollen, was die Bekanntgabe der Ergebnisse oft noch weiter hinauszögert. Dabei kursieren inzwischen sehr sinnvolle Vorschläge.

So haben Kammerteilnehmer bisher bekanntlich drei Anläufe. Wer drei Mal scheitert, also die Erstprüfung und zwei Wiederholertermine vergeigt, der hat es endgültig hinter sich. Viele Wiederholer hat das diesen Herbst besonders hart getroffen, denn sie hatten kaum eine Chance. Ein Vorschlag ist daher, die Herbstprüfung 2008 bei dieser Regelung nicht mitzuzählen, sie also als Nullnummer zu behandeln. Wer diesen Herbst die zweite Wiederholung in den Sand gesetzt hat, hätte dann noch eine weitere Chance. Angesichts der offensichtlich mißratenen Aufgaben wäre das ein faires Angebot. Interessant ist, daß die Idee nicht von den Kammern zu kommen scheint, sondern von deren Kunden.

Auch härtere Herangehensweisen werden schon diskutiert: so haben inzwischen einige Prüfungskandidaten ihre Prüfungsgebühren zurückgefordert, immerhin mehrere hundert Euro. Auch wenn es meines Wissens noch kein Gerichtsverfahren in diese Richtung gibt, ist dies doch offenbar eine sinnvolle Idee, denn Rechnungen bei Schlechtleistungen zu kürzen ist anderswo auch üblich. Warum sollte das nicht auch bei den Kammern funktionieren? Schließlich war die Prüfung schon eine Nullnummer, warum die also bezahlen?

Das gilt um so mehr als die Selbstverwaltung der Kammern hier auch den Prüfungsteilnehmern zuungute kommt. Die Kammern unterliegen nämlich keiner direkten Dienstaufsicht, jedenfalls nicht im Bereich der Aus- und Weiterbildung. Nichtmal der DIHK ist weisungsbefugt, aber wie der mit den Kammerkunden umgeht, wissen wir ja schon. Nur das Verwaltungsgericht kann hier Klarheit schaffen, und das dortige Verfahren ist, wenn die Prüfungsgebühren den Streitwert bilden, nicht allzu teuer. Wir werden also möglicherweise in nicht zu ferner Zukunft sehen, wie die Justiz das derzeitige Prüfungsdesaster beurteilt. Möglicherweise haben wir die Nullnummer dann amtlich.

Übrigens hat auch die Politik uns bisher nichts zu bieten. Ein Versuch, einen örtlichen Wahlkreisabgeordneten für die Sache zu interessieren, ist einstweilen gescheitert. Hier steht aber auch im Wege, daß diese Leute nicht für alles kompetent sein können. Wenn aber genügend Bundestagsabgeordnete angesprochen und auf das Problem aufmerksam gemacht werden, dann könnte die Politik doch noch aufwachen. Das freilich dauert, und kommt denen, die derzeit unter der Ungewißheit leiden, nicht mehr zugute. Auch das also eine Nullnummer, leider.

Links zum Thema: »Geprüfter Technischer Betriebswirt«: massive Probleme mit der Herbstprüfung 2008 | »Auffällig geworden«: wie der DIHK auf Beschwerden reagiert | Durchgefallene Prüfungsteilnehmer: Feuer frei zum dritten Schuß! | Foren-Diskussion über den TBW und die Politik | Forum für Betriebswirtschaft (interne Links)


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