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»Pizza Napoletana«: Der Stier hat Rinderwahn

In einem früheren Artikel an dieser Stelle haben wir die Politiker der EU als überflüssige Parasiten bezeichnet ("beschimpft"). Nicht jeder Leser hat dies begrüßt, wie einige recht intensive Zuschriften vermuten lassen. Dabei gäbe es genügend Möglichkeiten, diesen Standpunkt (diese "wahrlich ungeheuerliche Verunglimpfung") unter Beweis zu stellen. Ein einziger eher zufälliger Griff ins Amtsblatt der Europäischen Union, und schon werden wir fündig:

Die "Pizza Napoletana", so erfahren wir im offiziellen Veröffentlichungsblatt der EU, ist "eine kreisförmige Backware mit variablem Durchmesser von höchstens 35 cm mit erhabenem Teigrand (cornicione) und mit Belag bedecktem Inneren. Das Innere ist 0,4 cm dick, wobei eine Toleranz von ±10% zulässig ist". Wie schön. Nur was hat das im Amtsblatt der EU verloren?

Zwei italienische Pizzabäckervereinigungen, die Associazione Verace Pizza Napoletana und die Associazione Pizzaiuoli Napoletani beantragen hier eine Eintragung als "garantiert traditionelle Spezialität" (GTS). Wer dann keine Pizza mehr zwischen 0,36 und 0,44 cm Dicke hinkriegt, darf sie nicht mehr "Napoletana" nennen: Zahllose Pizzarestaurants müssen dann wohl ihre Speisekarten umschreiben. Und die Antragsteller meinen es ernst: weiter unten sind die Schriftarten, mit der der Pizzakarton beschriftet sein kann, und die Farben von Tomate, Mozzarella und Basilikum in CYMK-Farben (!) angegeben: Wer keine Tomaten hat mit 0% Cyan (C), 91% Magenta (M), 87% Gelb (Y) und 0% Schwarz (K), der hat keine Pizza Napoletana. Das übrigens, so erfahren wir, ist die Pantone ProSim-Farbe Nr. 032. Das Farbenmeßgerät aus dem Grafikstudio als Handwerkszeug der Pizzabäcker? Ich frage mich, ob sich die manchmal irrtümlich als Tomaten bezeichneten holländischen Wassersäcke wohl wenigstens farblich für die Pizza Napoletana qualifizieren...

Wir haben die eurosklerotischen Bürokraten als "überflüssige Parasiten" bezeichnet, und das nachfolgende Dokument ist ein Beweis, einer von hunderten, denn das Amtsblatt wimmelt nur so von solchen Regelwerken, meist gleich in dutzenden von Sprachen:

Der europäische Stier, so schließen wir, hat Rinderwahn. Er sollte also möglicherweise auch so behandelt werden, wie die EU kranke Tiere behandeln läßt, nämlich notgeschlachtet werden. Gerade jetzt, da man den neuen EU-Vertrag von Lissabon fern jeder demokratischen Willensbildung überall ratifizieren läßt, wäre eine gute Chance, sich von diesem schwachsinnigen Turbo-Bürokratismus endlich zu befreien. Das "Nein" der Holländer und Niederländer zur EU-"Verfassung" von 2005 wäre heute in anderen Staaten um so lauter zu hören, besonders hier in Deutschland. Da man jedoch den Deutschen seit 60 Jahren einhämmert, ihr Land (und sich selbst) zu hassen, können solche bürokratische Monster überhaupt erst entstehen.

"Der Holzofen", so heißt es in dem blödsinnigen offiziellen Dokument, "ist ein herausragend wichtiger Faktor für das Garen und die Qualität" der Pizza Napoletana. Ob der wohl auch mit Papier betrieben werden kann, zum Beispiel dem für Amtsblatt-Publikationen verschwendeten Papier? Das hätte dann wenigstens einen nutzbringenden Zweck... Pizza zu backen, natürlich "Pizza Napoletana". Die mit der Tomate in Pantone ProSim 032.

Die vorstehende Datei kann man auch in einem separaten Fenster öffnen (größere Ansicht!) oder durch einen Rechtsklick auf die Adresse http://www.bwl-bote.de/pdf/20080315.pdf zum Ausdrucken herunterladen.

Links zum Thema: Klimaschwindel: warum sich alle einig sind | Nein zu Europa! Es reicht! Schluß damit! Volkes Stimme spricht... | Nee! Auch die Niederlande stimmen gegen den EU-Verfassungsvertrag | Skript zum EU-Recht (interne Links)

Hinweise auf relevante Inhalte der BWL CD: [Lexikon]: "EU, Organe der", "EU, Tätigkeitsgebiete der", "EU, Ziele der", "EU-Recht". [Manuskripte]: "EU Folien.pdf", "EU Skript.pdf", "Marketing International Formulare.pdf", "Marketing International.pdf".
Diese Hinweise beziehen sich auf die zum Zeitpunkt des Erscheinens dieses Artikels aktuelle Version der BWL CD. Nicht alle Inhalte und nicht alle Stichworte sind in älteren Fassungen enthalten. Den tagesaktuellen Stand ersehen Sie aus dem Inhaltsverzeichnis oder dem thematischen Verzeichnis.


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