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Familienfreundliche Gesellschaft: Wird das Ehegattensplitting abgeschafft?

Aus verschiedenen Parteien kommen derzeit Rufe nach einer "Überarbeitung" des Ehegatten-Splitting, worunter wir wohl eine Abschaffung zu verstehen haben. Interessant ist nicht nur, daß man auf diese Weise Mehreinnahmen i.H.v. ca. 2,5 Mrd. Euro erzielen will, sondern auch die Begründung: der besondere Steuerabzug der Einkommensteuer bei Ehegatten sei eine Benachteiligung. Mir ist, als ich diesen unglaublichen Satz las, beinahe die Hand von der Maus gerutscht. Also schauen wir mal etwas genauer hin, warum:

Nehmen wir mal an, ein Lediger habe in 2005 ein zu versteuerndes Jahreseinkommen i.H.v. 40.000 Euro. Die tarifliche Einkommensteuer nach §32a EStG ist damit 9.223 Euro. Nicht gerade wenig, fürwahr.

Bei Ehegatten, die zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden, beträgt die tarifliche Einkommensteuer aber nur das Zweifache des Steuerbetrags, der sich für die Hälfte ihres gemeinsam zu versteuernden Einkommens nach ergibt (Splitting-Verfahren nach §32a Abs. 5 EStG). Das Zweifache der Hälfte ist aber im Steuerrecht nur 5.700 Euro: so viel müßte nämlich ein Ehepaar zahlen, wenn beide zusammen die 40.000 Euro verdienen - ganz gleich ob Er, Sie oder beide einen Teil. Der heilige Stand der Ehe erspart also 3.523 Euro Einkommensteuer, was sicher nicht der einzige, nicht mal der beste Grund für einen Termin vor dem Standesbeamten ist, aber immerhin auch ein ganz guter Grund.

"Ehe und Familie", so lesen wir in Art. 6 Abs. 1 GG, "stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung". Für Ehegatten scheint das bald nicht mehr wahr zu sein, denn was die Politiker als Benachteiligung bezeichnen, ist in Wirklichkeit eine Steuerersparnis. Eine, die selbst Rot-Grün nicht angetastet hat. Dabei ist das Splitting-Modell gerade familienfreundlich, denn es ermäßig auch die Besteuerung von alleinverdienenden Ehemännern - und erlaubt Frauen damit, zu Hause zu bleiben und Kinder großzuziehen.

Noch schöner sind die Vorschläge, die man aus dem Parteiengezeter so heraushören kann: so solle das Ehegatten-Splitting auf die Höhe des Ehegatten-Unterhaltes beschränkt werden - was indirekt selbst Frischvermählte dazu zwingt, sich mit der Scheidung auseinanderzusetzen. Oder jedenfalls mit Unterhaltsfragen.

Die Einkommensteuer, so lernen wir aus diesem Sommertheater, ist längst wieder am Steigen, nur nicht nach Tarif. Sieht man von der Neidsteuer (oder wie der Gutverdiener-Zuschlag auch immer heißen soll) einmal ab, so sind es wohl die kleinen Detailverschärfungen, die die Mehreinnahmen bringen sollen. Auch Rot-Schwarz kriegt damit nicht die Kurve, jedenfalls nicht die des Arthur B. Laffer.

Links zum Thema: Steuer- und Abgabenlast in Deutschland | Kirchhofs neues EStG: Vergleich mit dem EStG-Tarif 2005 | Kirchhofs neues EStG: Weil nicht sein kann was nicht sein darf | Steuerrechner 1990 bis 2006 für Excel (interne Links)

Hinweise auf relevante Inhalte der BWL CD: [Lexikon]: "Ehegattenbesteuerung", "Einkommensteuertarif", "Splitting", "Zusammenveranlagung". [Manuskripte]: "Steuerrecht.pdf", "Steuertabellen 1995 bis 2005 (DM).pdf", "Steuertabellen 1995 bis 2005 (Euro).pdf". [Excel]: "Steuerreform Nachweisrechnung.xls", "Steuertabellen.xls", "Steuertarifvergleich.xls", "Steuerterminrechner.xls".
Diese Hinweise beziehen sich auf die zum Zeitpunkt des Erscheinens dieses Artikels aktuelle Version der BWL CD. Nicht alle Inhalte und nicht alle Stichworte sind in älteren Fassungen enthalten. Den tagesaktuellen Stand ersehen Sie aus dem Inhaltsverzeichnis oder dem thematischen Verzeichnis.

Literatur:
Zingel, Harry, "BWL-Formelsammlung", Wiley-VCH, Weinheim 2006, ISBN 3-527-50216-5, Amazon.de | BOL | Buch.de.
Zingel, Harry, "Handbuch der Material- und Lagerwirtschaft", Heppenheim 2005, ISBN 3-937473-07-6, Amazon.de | BOL | Buch.de.
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