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Inländerdiskriminierung: Dienstleistungsfreiheit wird Deutschen verweigert

Vor zwei Tagen berichteten wir, wie unter dem Mantel der Dienstleistungsfreiheit der Art. 48ff des EU-Vertrages deutsches Arbeits- und Gewerberecht umgangen werden kann, also nicht nur Lohnkosten drastisch reduziert sondern auch Ausländer bevorzugt werden können. Wer jedoch meint, daß gleiches Recht für Deutsche gilt, der irrt: uns wird, ganz im Gegensatz zu den EU-Ausländern, die Dienstleistungsfreiheit nach wie vor verweigert.

Hauptproblem ist, daß überall in der EU Dienste anbieten darf, wer das in seinem Heimatland tun darf. Dies benachteiligt all jene, die in ihrem Ursprungsland restriktive Regelungen haben, die sich dann indirekt auf die ganze EU ausdehnen. Was das heißt, wissen vor allem deutsche Handwerker. Außer Deutschland hat nämlich nur Luxemburg noch den Deutschen Meisterbriefen entsprechende Zugangsbehinderungen. In Großbritannien, Portugal und Irland bestehen dagegen überhaupt keine Beschränkungen und in den Niederlanden sind nur bestimmte gefährliche Tätigkeiten reglementiert.

So dürfen Handwerker aus dem EU-Ausland in Deutschland ohne Eintragung in die Handwerksrolle, und ohne sich nach deutschen Qualitätsvorschriften z.B. bei Bauhandwerken richten zu müssen Leistungen anbieten, Deutsche hingegen im EU-Ausland nur arbeiten, wenn sie es auch in Deutschland dürfen, also über einen Meisterbrief verfügen. Daran ändert auch die vorsichtige Reform des Handwerksrechts ab Anfang 2004 nichts, die den Meisterzwang ja lediglich für 53 der ehemals meisterpflichtigen Gewerbe abgeschafft, aber für viele andere hat bestehen lassen.

Ähnlich ist es übrigens bei Steuerberatern, Bilanzbuchhaltern und ähnlichen freien Berufen, nur viel seltener, weil diese Arbeiten eng an nationale Rechtsvorschriften gekoppelt sind. Erst durch die Einführung der IFRS dürfte eine grenzüberschreitende Tätigkeit hier in größerem Maßstab möglich werden.

Wir haben an dieser Stelle immer wieder den Standpunkt vertreten, daß die EU primär der Kleinhaltung ("containment") der Deutschen dient, also die Rolle übernommen hat, die einst die Besatzungsmächte spielten. Die eklatante gewerberechtliche Ungleichbehandlung, also die Bevorzugung von Ausländern auf deutschem Boden bei gleichzeitiger Inländerdiskriminierung, ist ein massives Beispiel für diese Tatsache.

Aber von Kanzler Schröder wissen wir ja jetzt, daß der Zulauf der Rechten mit der Arbeitslosigkeit nichts zu tun hat, rein gar nichts...

Links zum Thema: Deutschland, das Billiglohnland oder Europa und die Dienstleistungsfreiheit | Handwerksreform beschlossen | EU-Osterweiterung: nichts zu feiern | Schröder und die NPD, oder wie wirklichkeitsresistent eine Regierung sein kann | EU-Kommissar kündigt Wohlstandsverlust an (interne Links)

Hinweise auf relevante Inhalte der BWL CD: [Lexikon]: "Arbeitnehmer", "EU, Ziele der", "Handwerk", "Krise", "Lohnnebenkosten", "Schwarzarbeit". [Manuskripte]: "EU Skript.pdf", "Handwerksberufe.pdf", "Personalwesen.pdf", "VWL Skript.pdf".
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