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In Deutschland: Steuersenkungen per Grundgesetz verboten

Schon manches Mal haben wir uns an dieser Stelle über die Kleptokratie ausgelassen und radikale Steuersenkungen als mögliche Lösung empfohlen. Jetzt ist die Gemeinde im märkischen Örtchen Beiersdorf-Freudenberg auf die gleiche Idee gekommen - und das Verfassungsericht soll es ihr verbieten. In Deutschland sind Steuersenkungen per Grundgesetz verboten!

Wie zuvor schon Norderfriedrichskoog hat man in Beiersdorf-Freudenberg dem Aufschwung ein wenig nachgeholfen, denn tief in der Provinz kommt der mit der Bahn, also gar nicht mehr. Angesichts weit überdurchschnittlicher Arbeitslosigkeit hatten die Gemeindeoberen nämlich im Jahre 2003 eine geradezu geniale Idee: da sie mangels Gewerbebetrieben ohnehin schon keine Gewerbesteuereinnahmen mehr hatten, setzten sie einfach den Hebesatz der Gewerbesteuer auf null fest, was praktisch einer Abschaffung der Gewerbesteuer gleichkam. In Beiersdorf-Freudenberg führte das inzwischen zur Ansiedlung zahlreicher Firmen, und fünf weitere wollen angeblich ihren Produktionsstandort in das Dorf süd-östlich von Berlin verlagern. Wegen des Steuervorteils. So einfach hilft man also dem Aufschwung nach!

Leider findet Rabenvater Staat das nicht so witzig, und hat das Bundesverfassungsgericht per Eilantrag dem inländischen Steuerparadies einen Riegel vorschieben lassen, und der Grund ist ausgerechnet - die Selbstverwaltung der Gemeinden! Die ist in Art. 28 Grundgesetz (GG) geregelt. Absatz 2 Satz 3 dieser Vorschrift schreibt vor, daß die "Gewährleistung der Selbstverwaltung" auch die "Grundlagen der finanziellen Eigenverantwortung" umfasse; "zu diesen Grundlagen gehört eine den Gemeinden mit Hebesatzrecht zustehende wirtschaftskraftbezogene Steuerquelle". Das interpretiert das Bundesverfassungsgericht als Pflicht zur Steuererhebung. Selbstverwaltung wird aber gewünscht, aber deren Ausübung im Sinne der lokalen Interessen ist verboten. Wow!

Freilich könnte mehr dahinterstecken: würde das Beispiel nämlich Schule machen, und davon ist bei der derzeitigen Wirtschaftslage und Arbeitslosigkeit auszugehen, wäre die Gewerbesteuer bald insgesamt gefährdet. Das würde nicht nur insgesamt Sprengkraft mitbringen, denn der Ruf nach der Senkung anderer Steuern würde lauter - für Arbeitnehmer kommt man derzeit auf eine Defacto-Steuerquote von ca. 75% - es würde dem Bürger aber auch einfach zu viel Geld in der Tasche lassen. Man hat nämlich gerade durch das Kyoto-Protokoll sichergestellt, daß die Menschen in einem permanenten Zustand der Armut und Überwachung gehalten werden können. Das will man sich offensichtlich nicht von ein paar rebellischen Ortsbürgermeistern kaputtmachen lassen.

In der eigentlichen Hauptverhandlung könnten sich die Richter es allerdings noch anders überlegen. Das Aktenzeichen der Eilentscheidung ist 2 BvR 2185/04.

Links zum Thema: Arthur B. Laffer und die Kleptokratie | Über die Nachhaltigkeit in der Arbeitslosigkeit | Ermittlung des verfügbaren Realeinkommens und der Abgabenquote bei Arbeitnehmern (interne Links)

Hinweise auf relevante Inhalte der BWL CD: [Lexikon]: "Gewerbesteuer", "Steuerarten", "Verwertbares Realeinkommen". [Manuskripte]: "Steuerrecht.pdf", "VWL Skript.pdf".
Diese Hinweise beziehen sich auf die zum Zeitpunkt des Erscheinens dieses Artikels aktuelle Version der BWL CD. Nicht alle Inhalte und nicht alle Stichworte sind in älteren Fassungen enthalten. Den tagesaktuellen Stand ersehen Sie aus dem Inhaltsverzeichnis oder dem thematischen Verzeichnis.


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