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Über Kriegsdienst, Gleichbehandlung und das Abhandenkommen der Grundrechte

Wie weithin berichtet hat das Bundesverwaltungsgericht gestern festgestellt, daß es nicht gegen den Grundsatz der Wehrgerechtigkeit verstößt, daß derzeit nur etwa jeder dritte junge Mann zum Kriegsdienst eingezogen wird. Wenig bedacht wurde aber bisher, was dieses Urteil für Auswirkungen hat, denn das Prinzip der Wehrgerechtigkeit ist ein Ausfluß des Gleichheitsgrundsatzes des Art. 3 GG. Dieser aber unterliegt einer schleichenden, gleichwohl schon weit fortgeschrittenen Erosion.

Das kann man schon an den Regelungen zu Zwangsdiensten gut zeigen. So darf die Dauer des zivilen Ersatzdienstes die des Kriegsdienstes nicht übersteigen (Art. 12a Abs. 2 Satz 2 GG). Genau das hat sie aber seit Jahrzehnten getan, nur daß es offensichtlich niemanden gestört hat. Weiterhin steht in Art. 3 Abs. 1 GG, alle Menschen wären vor dem Gesetz gleich. Man hätte also den Zwangsdienst mit der Waffe auch auf Frauen ausdehnen - oder gleich zu Anfang eine Berufsarmee schaffen müssen. Diese Ungleichbehandlung stört uns aber noch viel weniger, weil sie die Frauen begünstigt, also politisch korrekt ist. Eigentlich wundert aber wie es überhaupt sein kann, daß 15 Jahre nach dem kalten Krieg überhaupt noch ein Zwangskriegsdienst besteht - aber offenbar stellt nur der BWL-Bote solche dummen Fragen.

Dabei kann man auch in ganz anderen Bereichen gut zeigen, wie viel der Gleichheitsgrundsatz heute noch wert ist: so urteilte das Bundesverfassungsgericht schon in 2004, daß es keinen Verstoß gegen das Gleichheitsprinzip darstelle, wenn ein Kühlhausbetreiber die Fünffache (!) Ökosteuer zahlen muß, die einem anderen Kühlhausbetreiber aufgelastet wird - also im Effekt der Staat einzelne Gewerbe nach Gutsherrenart zerstört. Was für einen Aufschrei hätte gut sein müssen, quittierte der deutsche Michel nichtmal mit einem müden Grunzen.

Ähnlich ist es mit dem sogenannten Sozialfallbeil: bestimmte freie Berufe unterliegen einer Zwangsversicherungspflicht in der gesetzlichen Renten"versicherung", andere nicht. Eine Ungleichbehandlung stellt das freilich nicht dar, selbst nicht da 2001 schon eine Sozialamnestie gewährt worden ist, die Regierung also den in der Regelung steckenden Gleichheitsverstoß konkludent zugegeben hat. Auch hier ist uns Art. 3 GG also längst entglitten. Am 8. Mai 1949 wurden die Grundrechte verabschiedet und heute weiß keiner mehr, wo sie sich aufhalten.

Zwangsarbeit, Zwangsversicherung und Unfreiheit sind offensichtlich immer noch die totalitären Leitbilder der Nation. Das steht sogar über der Vernunft: Berufssoldaten sind nämlich weitaus besser, denn sie haben sich ihren Job ja im Gegensatz zu Zwangsrekruten freiwillig ausgesucht. Sie schießen also besser, oder, schickt man sie in den Irak, foltern sie auch besser als ihre zum "Wehrdienst" eingezogenen Mitkämpfer!

Links zum Thema: Ökosteuer-Urteil: Schlappe für die Marktwirtschaft | Der konspirative Dozent: Wie die BfA Existenzen vernichtet | Deutschland noch immer ohne Verfassung: Kommentar zu Art. 146 GG (interne Links)


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