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Steueramnestie: Eckpunkte zur geplanten Neuregelung

Die Bundesregierung hat gestern den Entwurf des Steueramnestiegesetzes beschlossen, mit dem ab Inkrafttreten diesen Sommer Schwarz- und Fluchtgelder wieder zurück nach Deutschland geholt werden sollen. Neben einer Steueramnestie werden jedoch auch Drohungen gegen Steuerflüchtlinge geäußert, und das Gesetz soll zusammen mit dem in die Kritik geratenen Gesetz zum Abbau von Steuervergünstigungen und Ausnahmeregelungen (Steuervergünstigungsabbaugesetz - StVergAbG) in Kraft gesetzt werden, was nach den Anfang des Monats so haushoch verlorenen Landtagswahlen und den entsprechenden Mehrheitsverhältnissen im Bundesrat als unwahrscheinlich gilt. Dennoch folgen hier die wichtigsten Eckpunkte und einige weiterführende Überlegungen.

Die Eckpunkte des Gesetzentwurfes

Um es kurz zu machen: steuersystematisch wird die straffreie Selbstanzeige der §§371 AO (Steuerhinterziehung) und 378 Abs. 3 AO (leichtfertige Steuerverkürzung) auf ein neu zu schaffendes Institut der "strafbefreienden Erklärung" ausgeweitet werden, das aber - anders als die bisherige Nacherklärung - nicht zu einer Nachversteuerung (und Verzinsung), sondern zu einer Pauschalversteuerung und Abgeltung aller möglicherweise sonst entstandenen Ansprüche führen soll. Und das sind die Kernpunkte:

  • Die "strafbefreiende Erklärung" führt zu Pauschalfestsetzung und rückwirkender Straf- und Verfolgungsfreiheit.
  • Für diese strafbefreiende Erklärung sollen zwei Stufen gelten: Bei einer Erklärung bis Ende 2003 soll ein Steuersatz von 25% auf das erklärte Vermögen gelten; bei Erklärungen bis zum 30. Juni 2004 sind es 35% Steuern auf das erklärte Vermögen. Danach soll Schluß sein, und die "normale" Verfolgung setzt wieder ein.
  • In der strafbefreienden Erklärung ist das Vermögen anzugeben, das infolge der Steuerverkürzungen zu Unrecht nicht der Besteuerung zugrunde gelegt wurde (z.B. unversteuerte Kapitalerträge und ggf. unversteuerter Kapitalstock). Für die Bewertung dieses Vermögens sind die Verhältnisse am 1. Januar 2003 zu Grunde zu legen. Bewertungsmaßstab ist der gemeine Wert.
  • Mit Zahlung der pauschalen Abgabe erlöschen alle entstandenen, aber noch nicht festgesetzten Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis, soweit die strafbefreiende Erklärung sich auf diese Ansprüche bezieht.
  • Die strafbefreiende Erklärung soll als Steueranmeldung ausgestaltet werden und damit ohne weiteres Zutun der Finanzbehörden als Steuerfestsetzung wirken.
  • Der strafbefreiende Erklärung brauchen keine Belege beigefügt zu werden.
  • Das Finanzamt soll den strafbefreienden Erklärungen nicht weiter nachforschen - außer bei Verdacht auf Geldwäsche oder andere kriminelle Handlungen.
  • Wer Fluchtgroschen und Schwarzgelder nicht vollständig in der strafbefreienden Erklärung angibt, kann hinsichtlich der undeklarierten Restbeträge weiterhin wie bisher verfolgt werden.
  • Werden nach Abgabe einer strafbefreienden Erklärung Steuerverkürzungen entdeckt, trifft den Bürger im Besteuerungsverfahren die Beweislast, daß seine Erklärung auch diese Steuerverkürzungen umfaßt hat. Das ist damit eine indirekte Beweislastumkehr und könnte sich, wie alle Beweislastumkehren, als abschreckend und problematisch herausstellen.

Versteckte Haken

Die Sache ist auf der einen Seite ein Angebot, aber auf der anderen ein Eingeständnis der Unfähigkeit, die bestehenden Gesetze durchzusetzen, denn würde man Steuerflüchtlingen auf die Schliche kommen, dann bräuchte man keine Amnestie. Der Gesetzentwurf sagt uns also schon durch seine pure Existenz, daß man offensichtlich gute Chancen hat, mit Fluchtgroschen durchzukommen - und die seit Beginn der neuerlichen Steuererhöhungsdebatte drastisch angestiegenen Barabhebungen und Bargeldtransporte in die Schweiz oder andere Steuerfluchtziele sprechen dieselbe Sprache, ebenso wie die ebenfalls verschärften Grenzkontrollen.
Aber es ist komplizierter, und das ist, wo der ganz große Hammer hängt. Zugleich will man nämlich den §30a AB ("Schutz von Bankkunden") abschaffen, dessen Grundnorm ein Vertrauensverhältnis zwischen Bank und Kunde ist, das die Finanzbehörden zu wahren hätten. Das ist zwar kein echtes Bankgeheimnis (obwohl die Regelung immer so genannt wird), aber sehr wohl ein Verbot der verdachtsunabhängigen und regelmäßigen Kontrollmeldungen - und genau das ist, was man möglich machen will. Eine Mitteilung der Bank an das Finanzamt bei jeder Kontobewegung: der gläserne Kunde.

Keine Chance

Doch daraus wird vermutlich nichts, denn das steht im sogenannten "Steuervergünstigungsabbaugesetz", und die Union hat bereits angekündigt, dieses Gesetz im Bundesrat stoppen zu wollen. Und das wäre dann eine Amnestie ohne Drohung, und also vermutlich das Ende der wirksamen Rückholung von Fluchtgroschen. Doch die Diskussion hat schon lange eingesetzt, und anstatt Steuerehrlichkeit zu fördern ist durch die Amnestie bisher eher die Flucht beschleunigt worden - und das dürfte so bleiben, solange keine wirksamen Sanktionsmechanismen bestehen, und das scheint nicht der Fall zu sein. Sonst gäbe es ja keine Amnestie. Und Steuerflüchtlinge wissen zumeist auch genau, daß die Schweiz mit ausländischen Steuerbehörden nicht zusammenarbeitet: so sind die Schweizer der Klotz, der die Europäer an einer wirksamen einheitlichen Zinsbesteuerung hindert, und wären sie es nicht, blieben die diversen Low-Tax-Areas oder No-Tax-Areas in Übersee, die in einer globalisierten Welt durch das Internet ebensoleicht erreichbar sind wie die Tresore der Schweizer.

Noch ein Problem

Ganz nebenbei offenbart sich ein weiteres Schlaglicht, das noch nicht sehr weit in die öffentliche Diskussion vorgedrungen ist: die Kontrolle von Arbeitslosen und Sozialhilfeempfängern durch die Abschaffung des "Bankgeheimnisses": der gläserne Bankkunde gibt nämlich auch bereitwillig anderen Behörden Auskunft, zum Beispiel denen, die staatliche Transferleistungen zahlen. Ganz nebenbei soll also offensichtlich auch mit der Schwarzarbeit Schluß sein, jedenfalls dann, wenn sie per Überweisung abgerechnet wird. Die Nebenaspekte der scheinbar so liberalen Amnestieregelung sind also gar nicht so liberal, wie es auf den ersten Blick den Anschein hat: mehr Überwachung und weitreichende Drohungen sollen den Bürger offensichtlich "erziehen". Ob das wohl funktioniert?

Zurück zum Bargeld

In "Arthur B. Laffer und die Kleptokratie" stellten wir dar, daß der Arbeitsmarkt zusammenbricht und einer kollektiven Anarchie Platz macht, wenn die Steuern über einen bestimmten Optimalwert steigen, und das ist genau, was wir beobachten: waren schon nichttarifäre Regelungen wie das Gesetz zur Scheinselbständigkeit vor vier Jahren exzellente Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen für Schwarzarbeiter, so wird jetzt wohl die Bedeutung der Banknote wieder deutlich zunehmen, denn die Zahlung von Hand zu Hand läßt sich auch mit dem besten virtuellen Steuerfahndungssystem nicht nachweisen. Geld ist anonym, es verrät keine Steuersünder. Diese Lektion haben wir schon aus den erweiterten Möglichkeiten zum Datenzugriff durch die Finanzbehörden ab 2002 gelernt (Neuregelung u.a. der §§146 Abs. 5 Satz 2 und 147 Abs. 6 AO); jetzt kommt die hohe Schule der Bargeldwirtschaft. Nicht Zigarettengeld, wie bei der Inflation, sondern die guten, alten Geldzeichen, aber auch eine Flucht vor dem Staat.

Gesamtbewertung

So manifestiert sich in der geplanten Steueramnestie die zunehmende gesellschaftliche Kluft zwischen dem Recht der Mächtigen und den Lebensinteressen der Menschen, und das heißt, insbesondere der Leistungsträger, denn nur diese haben Steuerfluchtgelder, die amnestiert werden könnten. Das einfache und natürliche Rezept einer radikalen und drastischen Abschaffung ganzer Steuern, Reduktion von Steuersätzen und Deregulierung unserer im Vorschriftenwust erstickenden Wirtschaft will man auch angesichts bald fünf Millionen offizieller (und vermutlich schon jetzt sechs Millionen tatsächlicher) Arbeitsloser nicht wahrhaben. Noch nicht. Wie lange freilich die Periode der verlorenen Jahre der Stagnation noch dauert, bleibt abzuwarten.
Aber am Ende kippt der Bundesrat vermutlich auch dieses Gesetz, und der Kanzler sieht nichts ein, und der Stillstand geht noch ein paar Jahre weiter. Alles also nur Theorie, außer Spesen nix gewesen. Wie immer.

Links zum Thema

Webseite des Bundesfinanzministeriums (externer Link) | Arthur B. Laffer und die Kleptokratie | Soviel Steuern zahlt ein Arbeitnehmer (interne Links)


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